Börsenverlag

Zulassung nach KWG von der BaFin erteilt

von Redaktion

Rosenheim – Die boerse.de Vermögensverwaltung GmbH erhält von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die aufsichtsrechtliche Erlaubnis für Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) erteilt, wie das Rosenheimer Finanzdienstleistungsinstitut bekannt gab. Boerse.de ist ein Schwesterunternehmen der TM Börsenverlag AG und der boerse.de Finanzportal GmbH.

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