Bad Aibling/Raubling/Rosenheim – Bei der familiengeführten Prechtl Frischemärkte oHG ereignet sich in der Nacht vom 27. Juni 2017 im Bad Aiblinger Markt genau das, wovor sich Ladeninhaber fürchten: Es brennt. Zwar ist die Feuerwehr schnell vor Ort und hat den Brand, ausgebrochen an der Fischbedientheke, unter Kontrolle. Dennoch müssen alle Waren im Laden wegen der starken Rauchentwicklung ausgetauscht werden. Eine Spezialfirma ist im Anschluss tagelang mit Reinigungsarbeiten beschäftigt, Gutachter kommen. Der Edeka-Markt muss für zehn Tage schließen.
Fehlalarm durch zu viel Technik
„Der Schaden war erheblich“, erinnert sich Andreas Prechtl aus der Geschäftsführung und Objektverwalter. Glück im Unglück: Der Brand brach wie bei Penny in Garmisch-Partenkirchen eine halbe Stunde nach Ladenschluss aus, niemand wurde verletzt. Seitdem weiß Prechtl die „Betriebsunterbrechungs-Versicherung“ zu schätzen, die er auf freiwilliger Basis zuvor abgeschlossen hatte. „Allerdings müssen wir jeden unserer drei Märkte einzeln versichern.“ Das kostet.
Prechtl muss außerdem für jeden der eigenen Märkte ein eigenes Brandschutzkonzept vorweisen. „Das erstellt eine Fachfirma. Experten prüfen es, die Feuerwehr nimmt das Konzept ab“, schildert Prechtl das Prozedere, das im Fall des jüngsten Prechtl-Neubaus 40000 Euro gekostet habe. Prechtl weiß aus eigener Erfahrung: „Die Auflagen bei Neubauten sind besonders streng.“
In Bad Feilnbach, wo derzeit ein neuer Markt gebaut wird, seien etwa sieben Notausgänge erforderlich. Da diese mindestens 1,20 Meter breit sein müssten, ginge das zulasten der Verkaufsregale an den Wänden. Im Zuge der Modernisierung des Marktes in Raubling wurde eine Stahlbetondecke eingezogen – eine Auflage, wenn sich über der Verkaufsfläche weitere Räume wie Büros befinden. Damit soll das Übergreifen eines Feuers aufs obere Stockwerk verhindert werden.
Die Brandmeldeanlagen in den Märkten müssten laufend überprüft werden. In Bad Aibling, greift er heraus, seien das 5000 Euro im Jahr. „Durch die komplexer werdende Technik steigt auch die Gefahr von Fehlalarmen.“ Einmal ausgelöst, könne man diese nicht mehr stoppen. Die Feuerwehr stehe dann unweigerlich vorm Haus. Kosten jeweils: 700 Euro. Die müsse der Geschäftsinhaber selbst bezahlen. Dreimal sei Prechtl das bisher passiert. Unter anderem, weil einer der Brandmelder defekt war: „Das ist natürlich dann der Fall, wenn die Garantie schon abgelaufen ist.“
Etwas andere Dimensionen nimmt das Thema Brandschutz bei den rund 17 Aldi-Süd-Filialen in den Landkreisen Rosenheim, Mühldorf und Altötting ein: Für ihren Betrieb gelten einheitliche Maßnahmen, so Aldi-Sprecher Tobias Neuhaus. „Dazu gehören ein Alarmplan, ein Fluchtweg- und Rettungsplan, eine Brandschutzordnung sowie eine Betriebsanweisung für Maschinen und Gefahrstoffe.“ Diese Maßnahmen würden je nach Betriebsgröße, Mitarbeiterzahl und besonderen Brandgefahren schwanken.
Evakuieren ist Sache des Führungsteams
Mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter sollen ausgebildete Brandschutzhelfer sein. Jeder Mitarbeiter lerne, wie er sich im Brandfall zu verhalten habe. „Darüber hinaus schult die Regionalgesellschaft Aldi Ebersberg, die unter anderem für die Filialen in Rosenheim zuständig ist, alle Filialverantwortlichen als Evakuierungshelfer.“
Sie sollten im Notfall Rettungsmaßnahmen einleiten und prüfen, ob die Mitarbeiter die Arbeitsräume verlassen haben und Behinderten beim sicheren Verlassen eines Gebäudes helfen.
Ob in einer Aldi-Filiale in Bad Aibling, Rosenheim, Wasserburg, Waldkraiburg oder Neuötting – zur Brandschutzausstattung vor Ort gehören stets Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Aufschaltung auf die Feuerwehr, Rauchmelder und Entfluchtungspläne, Feuerlöscher und Löschdecken.
Rund ein Dutzend Filialen der Drogeriekette Rossmann gibt es in den Landkreisen Rosenheim, Mühldorf und Altötting. Rossmann sei in der Regel ein Mieter und aufgrund der zahlreichen Mietverträge sei der Brandschutz nicht in allen Verkaufsstellen einheitlich, erklärt das Unternehmen auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen würden aber alle erfüllt.
Konsequent umgesetzt würden auch die regelmäßigen Novellierungen der Brandschutzgesetze, die Vorschriften der Versicherer sowie die Regelwerke der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherer (DGUV). Alle Mitarbeiter werden laut Rossmann einmal pro Jahr in Sachen Brandschutz geschult: „In allen Verkaufsstellen sind in der Regel mindestens zwei ausgebildete Brandschutzhelfer.“
Im ift-Brandschutzzentrum in Rosenheim beschäftigt man sich intensiv mit der Sicherheit von Türen, Toren und Fenstern sowie verschiedenster Materialien. „Die hohen Brandschutzanforderungen an Baustoffe und Bauelemente sind in der bayerischen Landesbauordnung verankert und umfassen auch den Rauchschutz, denn Brandtote sind Rauchtote“, erklärt Institutsleiter Prof. Ulrich Sieberath. Deshalb müssten diese von einem anerkannten Institut geprüft und überwacht werden.
Brandschutztüren gehören geschlossen
Der Brandschutz umfasse das Brandverhalten – also wie schnell oder schwer Material entflammt – und den Feuerwiderstand.
In Verkaufsstätten müssten Wände, Bekleidungen und Bodenbeläge mindestens schwer entflammbar sein. „Allerdings können Waren eine sehr große Brandlast erzeugen und eine enorme Hitze entfalten, die sogar massive Wände aus Stein oder Beton zerstören kann.“
Der Feuerwiderstand von Brandschutztüren und -wänden verzögere die Brandausbreitung bis zu 120 Minuten.
„Ganz wichtig ist die Kontrolle der Bauausführung, denn bei Abweichungen von geprüften Konstruktionen funktioniert auch der Brandschutz nicht mehr“, warnt Sieberath.
Bereits kleine Änderungen wie eine andere Dichtung, Schrauben, größere Abmessungen oder ungeplante Wandbohrungen könnten zur schnellen Brandausbreitung führen. Gewohnheiten wie das Offenhalten der Brandschutztüren, etwa mit einem Holzkeil, oder der Ausfall der vorgeschriebenen „Selbstschließung“ könnten im Brandfall schnell zur Todesfalle werden.