Albaching/Rosenheim – „Biogasanlagen mit kurzer EEG-Restlaufzeit“: Zu diesem Thema luden kürzlich die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Ingolstadt und Regen in Kooperation mit dem Fachverband Biogas e.V. Biogasanlagenbetreiber aus der Region ein. Das Thema traf offenbar genau den Nerv der oberbayerischen Betreiber, denn der Saal in Albaching war voll mit interessierten Bauern.
Georg Friedl, Referatsleiter des Mitgliederservices im Fachverband Biogas, moderierte die Veranstaltung, die mit Grußworten von Landwirtschaftsdirektor Georg Baumgartner am AELF Rosenheim und Landtechnikberater Stefan Haberstetter eingeleitet wurde.
Viele Biogasanlagen in der Region wurden um das Jahr 2000 in Betrieb genommen, die ersten fallen somit 2021 aus der gesicherten EEG-Vergütung und dies sorgt für Unsicherheit in der Branche. Soll noch einmal in die Anlage investiert werden und diese für die Ausschreibung gerüstet werden oder gibt es noch andere Möglichkeiten zu reagieren?
Die Veranstalter hatten mit Dr. Markus Helm und Dr. Helmut Loibl zwei kompetente Referenten zur zweitgenannten Option gewinnen können. Helm erläuterte die Voraussetzungen, um einer Biogasanlage im Rahmen des sogenannten „Neuanlagenstatus“ und Verschiebung des Erstinbetriebnahmejahres eine Laufzeitverlängerung nach EEG zu ermöglichen. Loibl befasste sich mit der Thematik, eine bestehende Anlage in eine neue „Güllekleinanlage“ umzuwandeln.
Wege, Laufzeit nach EEG zu verlängern
Bei der ersten Variante sind Investitionen im Zeitraum 2000 bis 2008 relevant, während die zweite Variante auf Investitionen in naher Zukunft abzielt. In beiden Fällen zeigte sich, dass es einer konkreten einzelbetrieblichen Betrachtung bedarf und zum Teil noch rechtliche Unsicherheiten bestehen.
Christian Kern vom AELF Rosenheim und Josef Schmidt vom AELF Ingolstadt berichteten über ihre Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Der Tenor: Jede Anlage habe einen eigenen Hintergrund. Die Beratung müsse sehr individuell sein, um im Einzelfall viele Faktoren einbeziehen zu können.
Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer im Fachverband Biogas e.V., stellte die Grundlagen des EEG 2017 und den konkreten Ablauf einer Ausschreibung vor. Auch die Resultate der ersten Ausschreibungsrunde waren Teil seines Vortrages.
Rauh wies darauf hin, dass der Fachverband über die neue Service GmbH auch weiterhin Schulungen zu den Ausschreibungen anbieten wird. Den Abschluss bildete ein Ausblick auf die derzeitige politische Entwicklung im Land und im Freistaat. re