Rosenheim – Sie transportieren Menschen und Waren von oben nach unten – oder umgekehrt: Aufzüge. Dass es bei diesem Thema nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um Energieeffizienz, Normen, gesetzliche Vorschriften und sogar um Digitalisierung geht, ist vielen unbekannt. So gilt seit 1. Juni 2015 eine neue Betriebssicherheitsverordnung mit weitreichenden Haftungsfolgen für Gebäudebesitzer, in denen sich Aufzüge befinden. Seit drei Jahren müssen neue Aufzüge vor ihrer Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden – etwa dem TÜV oder der Dekra. Der Betreiber muss die Anlage regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle unterziehen. Alle zwei Jahre muss eine Aufzugsanlage geprüft werden. Eine Prüfplakette im Aufzug weist dies für die Nutzer sichtbar nach. Je nach Zustand des Aufzugs kann die ZÜS auch kürzere Prüfintervalle veranschlagen – das kostet. Der Betreiber muss eigenverantwortlich entscheiden, ob aus Sicherheitsgründen eine Nachrüstung erfolgt. Als Basis dient ihm dazu eine umfassende Gefährdungsbeurteilung. Bis spätestens 2020 müssen Betreiber derzeit in Personen-Aufzügen ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem installieren lassen. Die Haftung liegt im Schadensfall heute schon bei ihm. Die Mittelstandsunion Rosenheim-Land hatte vor Kurzem in Zusammenarbeit mit Duschl Ingenieure, Rosenheim, eine Veranstaltung für Unternehmen zum Thema „sicherer Betrieb von Aufzugsanlagen“ organisiert. Die OVB-Heimatzeitungen sprachen dazu mit den Ingenieuren Andreas Duschl und Felix Zimmermann.
Innovationen in Architektur und Bau sind immer wieder im Gespräch. Welche Rolle spielen Aufzüge dabei heute?
Zimmermann: Städte verdichten sich, es wird zunehmend in die Höhe gebaut. In München ist es schon Standard, bestehende Gebäude um mehrere Etagen nach oben aufzustocken – Aufzüge sind schon aufgrund dieser neuen Entwicklung im Bau ein Thema. Hinzu kommen Auflagen zur Barrierefreiheit. Menschen werden immer älter und wollen lange mobil sein, die Notwendigkeit eines Aufzugs oder einer Transportplattform in Gebäuden und Wohnungen rückt weiter in den Mittelpunkt.
Auch technologisch tut sich offenbar einiges.
Duschl: Ja, zum Beispiel wird laufend an Lösungen für energieeffiziente Aufzugsanlagen gearbeitet. So kann etwa die Beleuchtung auf LED umgerüstet werden und sich nachts im Standby-Modus abschalten. Da die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene steigen, enthält neue Aufzugstechnik mehr Sensorik und Überwachungselektronik, wird dadurch komplexer. Mittlerweile gibt es Versuche des horizontalen Transports, angelehnt an die Magnetschwebetechnik – es geht also nicht mehr nur ums Rauf- und Runterfahren.
Gibt es schon den „smarten Aufzug“?
Duschl: Die großen Hersteller arbeiten schon an Kartenlesesystemen und treiben Entwicklungen voran, bei denen der Aufzug etwa am Nutzer erkennt, in welche Etage er fahren soll. Solche Aufzüge sollen in Zukunft auch Zugangsberechtigungen erkennen, sind eng mit der Haustechnik vernetzt. Smarte Lösungen sollen technische Probleme vorbeugen helfen.
Steigt die Gefahr der Defekte mit zunehmend komplexer Technik?
Zimmermann: Alles, was komplexer wird, wird anfälliger. Insgesamt überwiegt der Nutzen der neuen Technologien: Wenn in einem großen Industriegebäude oder Krankenhaus nicht mehr sieben, sondern nur noch fünf Aufzugsanlagen betrieben werden müssen und diese dank intelligenter Steuerung Kosten für Energie, Instandhaltung und Wartung sparen helfen.
In Städten sind Hotels, Büro- und Gewerbekomplexe oft schon Jahrzehnte alt. Kann man da eine hochmoderne Aufzugsanlage einbauen?
Zimmermann: Grundsätzlich kann man Aufzüge immer modernisieren oder ersetzen, es kommt aber auf die Zielsetzung des Betreibers an: Das Innenleben von alten Aufzügen lässt sich oft mit geringerem finanziellem Aufwand freundlicher und heller neu gestalten. Wenn die Anlage mit intelligenter Technik aufgerüstet wurde, sieht das der Nutzer nicht – er ist aber sicherer unterwegs.
Sollten Betreiber sich sorgen, ständig teuer nachrüsten zu müssen?
Duschl: Laut Gesetz muss die Anlage auf dem neuesten Stand der Technik betrieben werden. Die Verordnung sieht zunächst eine Gefährdungsbeurteilung vor, es muss nicht sofort ein Handlungsbedarf folgen. Die Betreiber müssen die Prüfung selbst veranlassen. Die Gewerbeaufsicht kann eine Anlage schlimmstenfalls sperren. Die Beurteilung durch eine ZÜS kostet 200 bis 300 Euro; die Aufrüstung einer alten Anlage kostet manchmal mehr als eine komplette Erneuerung. Vergleichsrechnungen zeigen oft, dass sich diese Maßnahmen meist schon nach einigen Jahren amortisieren. Interview: Elisabeth Sennhenn