München/Rosenheim/ Mühldorf – Die Handwerkskammer warnt regionale Handwerksbetriebe vor Anzeigenverkäufern, die derzeit verstärkt Handwerker unter anderem in den Landkreisen kontaktieren. Die Betrüger riefen bei den Betrieben an und versuchten, die Handwerker in ein Gespräch zu verwickeln. Außerdem drängten sie darauf, das Gespräch mitzuschneiden, um so später die vermeintliche Zustimmung des Handwerkers zu dem Anzeigenkauf belegen zu können. Laut HWK-Rechtsanwalt Holger Scheiding würden Anzeigen in Verzeichnissen angeboten, die zwar existierten, aber weitgehend unbekannt oder kaum genutzt seien.
Gewerbetreibende hätten im Gegensatz zu Verbrauchern kein Widerrufsrecht bei sogenannten „Fernabsatzverträgen“, die per Telefon, Fax oder Internet abgeschlossen werden. Der Rat der HWK: Sofort auflegen.