Umstrittener Werkvertrag für Leiharbeiter

von Redaktion

30 Arbeitskräfte: Frischpack will Stammpersonal mit flexiblen Mitarbeitern schützen – NGG kritisiert Vorgehen

Tuntenhausen – Der Maillinger Käseabpacker Frischpack will nach Informationen unserer Zeitung ab sofort 30 Arbeitskräfte aus der Zeitarbeit nur noch über Werkverträge weiter beschäftigen. Sie sind an zwei der insgesamt 14 Produktionslinien eingesetzt; Frischpack beschäftigt in Mailling rund 300 Mitarbeiter.

Werkverträge gelten laut Georg Schneider von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus Rosenheim als umstritten. Kritiker sehen in Werkverträgen eine Möglichkeit für Firmen, an möglichst günstige Arbeitskräfte zu kommen und eine Festanstellung zu umgehen. Diese Art der Verträge käme in der Wirtschaft, auch in der Region, aber immer wieder vor, so die NGG. Der Frischpack-Betriebsrat spricht sich zwar gegen Werkverträge aus, will sich gegenüber unserer Zeitung aber nicht weiter zur Entscheidung des Unternehmens äußern.

Auch Produktionslinie

ausgelagert?

Bei den 30 Leiharbeitern handelt es sich der NGG zufolge um Personal aus Ungarn. Die Gewerkschaft äußert zudem die Vermutung, dass die beauftragte Zeitarbeitsfirma zum Zweck der Werkverträge ein eigenes Unternehmen gegründet hat, welches auch Produktionslinien mieten könnte.

Damit wäre die Verantwortung für die Dienstleistung komplett ausgelagert, weisungsbefugt wäre nur die Werkvertragsfirma. Die NGG gibt an, zu entsprechenden Nachfragen bei Frischpack keine konkrete Antwort erhalten zu haben.

„Was hier passiert, ist ein klassisches Dilemma, das die Politik angerichtet hat“, stellt Schneider fest, „Leiharbeit sollte für die Menschen eine Möglichkeit sein, sich in einen Betrieb mit dem Ziel der Festanstellung zu integrieren, doch das funktioniert nicht, wenn aus Zeitarbeitern lediglich Werkverträgler werden.“

Frischpack rechtfertigt diesen Schritt damit, als Dienstleister für den Markt extrem flexibel sein zu müssen und auf dem heimischen Arbeitsmarkt keine entsprechenden Fachkräfte zu finden: „Aufträge werden mit Volumen, Preis und Kapazität mehrfach im Jahr ausgeschrieben. Zuschlag und Absage erfolgen jeweils kurzfristig.“ Wer zusage, müsse verbindlich liefern, ansonsten drohten „hohe Strafzahlungen“.

Frischpack bezeichnet die Werkverträgler als „zeitgemäße Personalstruktur“, mit denen man den unterschiedlichen Auslastungen im Jahresverlauf begegnen könne, auch bei Minderauslastung, „ohne die eigenen Mitarbeiter durch Wochenend- und Sonderschichten übermäßig zu belasten.“

In der Stellungnahme gegenüber den OVB-Heimatzeitungen fällt immer wieder das Wort „Flexibilität“. Es gehe darum, so Frischpack, das ökonomische Risiko zu minimieren: „Zur Absicherung des Unternehmens und all seiner Mitarbeiter.“ Zum Hintergrund: Im Zuge der Reform des Arbeitgeberüberlassungsgesetzes (AÜG) vom April 2017 soll Zeitarbeit ab Oktober auf maximal 18 Monate begrenzt werden. Bislang durften Zeitarbeiter „vorübergehend“ überlassen werden, doch dieser Begriff war nie geregelt worden und sorgte immer wieder für Diskussionen. Unternehmen können die 18-Monats-Grenze allerdings weiterhin umgehen, etwa mit einem eigenen Tarifvertrag.sen

Unstimmigkeiten im Betrieb

Frischpack gehört mit der Käserei Alpenhain und dem Maschinenbauer Alpma zu einem regionalen Firmenverbund. Der europaweit erfolgreiche Käseverpacker Frischpack, gegründet 1972, fiel schon mehrfach durch interne Querelen auf.

Im Frühjahr endete etwa die Kündigung einer ehemaligen Betriebsrätin nach langem Streit mit einer Niederlage für Frischpack vor Gericht. Dem aktuellen Betriebsrat warf Frischpack Manipulation vor, was das Gremium zurückweist.

Der Fall endete ebenso vor dem Gericht. Laut Gewerkschaft NGG seien frühere Betriebsräte entweder zu unkritisch gewesen oder bei Entscheidungen von der Geschäftsführung ignoriert worden. Die NGG kritisiert weiter, das Unternehmen setze nicht nur bei Auftragsspitzen auf Mehr- und Leiharbeit; ein Großteil der Belegschaft sei deshalb unzufrieden. Das bestreitet die Firma und führt etwa Prämien für Sonderschichten an.

Artikel 4 von 5