Dorothee Bär zu gast in der redaktion der ovb-heimatzeitungen

Kampf auf dem „Flickenteppich“

von Redaktion

Rosenheim – Fester Händedruck, freundliches Auftreten, hart in der Sache: Während ihres Redaktionsbesuchs bei den OVB-Heimatzeitungen machte die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung die Marschrichtung für die kommende Zeit deutlich: Deutschlands Verwaltungen sollen digitaler werden und die Unternehmen müssten sich auf die Hinterbeine stelllen, um nicht den digitalen Anschluss zu verpassen.

Um die Stellung Deutschlands bei der Digitalisierung einmal einzuordnen: Wo stehen wir gerade?

Es kommt natürlich auf die einzelnen Themenfelder an. In manchen Bereichen sind wir Weltmarktführer, in anderen Mittelfeld und in einigen Regionalliga. Meine Aufgabe ist es vor allem, die Ministerien und ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer Digitalisierungsmaßnahmen zu begleiten, anzutreiben und zu koordinieren, was vom Kanzleramt aus leichter zu schaffen ist. Da es mein Amt erst zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesregierung gibt, muss ich natürlich auch viel durchboxen. Meine Nachfolger werden es einmal leichter haben (lacht).

Welche Schwerpunkte haben Sie sich gesetzt?

Unterschiedliche Schwerpunkte: Zum einen organisatorischer, zum anderen inhaltlicher Art. In der Organisation ist vor allem die Koordinierung innerhalb des Bundeskanzleramtes mit dem Parlament oder beispielsweise den Bundesländern tägliches Geschäft. Inhaltlicher Art beschäftigen wir uns schwerpunktmäßig mit Künstlicher Intelligenz, Blockchain und Arbeit 4.0. Eine Maßnahme, die im Moment kurz vor der Einführung steht, ist die Koordinierung aller 575 Verwaltungsdienstleistungen auf allen Ebenen – dem Bund, den Ländern und den Kommunen. Und, was mich überrascht hat: Ich habe für die Bürger offenbar auch eine Botschafterrolle in Sachen Digitalisierung übernommen, was mir vorher gar nicht so bewusst war.

„Unternehmen sind zum Teil selbst in der Holschuld, um auf dem neuesten Stand der Technik zu sein.“

Die Verwaltungen sollen ins digitale Zeitalter geführt werden. Wie läuft das, was hat der Verbraucher davon?

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet uns, alle Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 digitalisiert zu haben. Bürger und Unternehmen sollen künftig über jedes Portal die gewünschte Leistung zeit- und ortsunabhängig finden und ihre Anträge dort stellen können, ohne selbst zur Behörde gehen zu müssen. Was den Portalverbund angeht, hinkt Deutschland hinter anderen Ländern hinterher, Österreich etwa ist da viel weiter. Ich habe mich deshalb gegen das typisch deutsche Vorgehen entschieden, bei dem man wartet, bis die Verwaltungen und Bundesländer alle durchdigitalisiert sind. Wir starten jetzt als Bund mit den vier Bundesländern – Berlin, Hamburg, Hessen und Bayern – und einem Großteil ihrer Kommunen. Los geht es mit fünf Verwaltungsdienstleistungen: Elterngeld, Kindergeld, An- und Ummeldungen fürs Personenstandwesen und Kfz sowie Kleingewerbeanmeldungen. Bayern ist hier schon recht weit, es machen über 1000 Kommunen mit.

Wie kommt es zu den teils großen Unterschieden bei der Digitalisierung der Kommunen?

Zum Einen, weil wir einen Flickenteppich vorgefunden hatten. Oft höre ich den Vergleich mit Estland, eine Vorzeigenation bei der Digitalisierung. Aber in Estland wurde alles von Grund auf neu gestaltet, diese Möglichkeit hatten wir in Deutschland nicht. Wir haben also spät mit dem Breitbandausbau begonnen und mussten beim Finanzministerium ums Budget kämpfen. Heute ist Digitalisierung von staatlicher Seite her keine Frage des Geldes mehr – 93 Prozent der Fördermittel, die wir zuletzt an Kommunen vergeben konnten, waren ausschließlich für Glasfaserausbau. Die Gemeinden haben bis vor Kurzem jedoch Kämpfe mit den Netzanbieteraustragen müssen, die zuerst aus Preisgründen den Ausbau nicht vorantreiben wollten, später den Gemeinden Konkurrenz bei Preis und Ausbau machten, nachdem der Bund diese mit Fördergeldern unterstützt hat. Dieser Praxis haben wir nun einen Riegel vorgeschoben.

Unternehmen beklagen oft, Deutschland verliere bei der Digitalisierung international den Anschluss. Ist das auch Ihre Einschätzung?

Unternehmen sind zum Teil selbst in der Holschuld, um auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Eine vbw-Studie zum Thema fand ich sehr aufschlussreich: Sie zeigte, dass viele Unternehmen noch Privatkundenanschlüsse bei ihrem Internetdienstleister gebucht haben oder veraltete Windows-Betriebssysteme nutzen. Es gibt viele Möglichkeiten für Unternehmen, sich zu informieren, welche Technologien auf dem Vormarsch sind. Mein Eindruck aus vielen, bundesweiten Besuchen bei Unternehmen ist: Die einen bemühen sich und können mithalten, andere werden leider Verlierer sein.

Ab 2025: Recht auf schnelles Internet

für alle

Andererseits muss ich sagen: So schlecht sind wir in Deutschland gar nicht. Im Automotive-Bereich haben wir stark aufgeholt, in über 50 Prozent aller Autos wird deutsche Sensorik verbaut Deutschland will aus industriepolitischen Gründen auch wieder in die Chipindustrie und die Batterieindustrie investieren. Wir erobern uns Themen zurück, von denen wir dachten, dass wir sie an China verloren haben. Ab 2025 wird es einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet für jeden geben.

Warum kämpfen Sie gegen das Leistungsschutzrecht? Sie positionieren sich damit ja gegen Ihre eigene Fraktion?

Weil das Gesetz falsch ist. Besser wären hier innovative Geschäftsideen der Zeitungsverleger, was zum Beispiel Bezahlmodelle für individuelle Artikelnutzung angeht. Die Musikindustrie hat es ja auch geschafft.

Warum agieren Sie in dieser Frage so vehement und kompromisslos?

Ich stehe für meine politischen Überzeugungen ein. Ein falsches Gesetz ist ein falsches Gesetz.

Interview: E. Sennhenn, W.Börsch,

H. Duczek, E. Wrede-Knopp, L. Simeth

Ministerin ohne Ministerium

Dorothee Bär, geboren am 19. April 1978 in Bamberg, trat mit 14 Jahren in die Junge Union ein und verfolgt seitdem eine Laufbahn in der Politik. Seit 2001 ist sie Mitglied im CSU-Parteivorstand. Sie war stellvertretende Generalsekretärin und Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2009 bis 2013) sowie Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (2013 bis März 2018). Als jetzige Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung führt sie kein eigenes Ministerium.

Bär: Kontroverse um Leistungsschutz

Das LSR für Presseverleger gilt in Deutschland seit 2013 und dient dem Schutz verlegerischer Leistungen, etwa vor dem Zugriff von Suchmaschinen wie Google, die Beiträge für die Onlinesuche aufbereiten und dadurch auf fremde Inhalte zugreifen. Das LSR räumt Verlagen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, mit Ausnahme einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte.

Dorothee Bär handelte sich im Frühjahr 2018 viel Kritik von Verlagen ein, als sie sich mit einem weiteren Unionspolitiker offen gegen das hart erkämpfte und im Koalitionsvertrag festgehaltene LSR wandte. Ihr Argument: Medienunternehmen sollten besser zeitgemäße Geschäftsmodelle entwickeln.

Die Spitzenverbände deutscher Zeitungs- und Zeitschriftenverlage fürchten ohne das LSR um die Zukunft der Pressefreiheit und um den fairen Wettbewerb – geht es doch auch darum, für digitale Inhalte von Google eine Vergütung fordern zu können. Bärs Widerstand fällt genau in eine Phase, in der die EU über eine Ausweitung des LSR in Europa verhandelt, um Medien Rechtssicherheit zu geben. Ausgang: Noch offen.

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