Diskussion um Rückkehr zur Meisterpflicht im handwerk

Solisten machen Betrieben Konkurrenz

von Redaktion

Kacheln, die sich von der Wand lösen. Der Badezimmerboden hebt sich. Schimmel hinter den Fliesen. Außer Scherben bedeuten solche Ärgernisse für die Kunden des verantwortlichen Fliesenlegers in der Regel: Sie bleiben meist auf dem Schaden sitzen, wenn sie sich auf die Dienste einer der vielen Solo-Selbständigen verlassen haben, deren Zahl seit Jahren steigt.

Johann Huber, Fliesenlegermeister, Bauinnung Altötting-Mühldorf.

Egglkofen/Altötting/ Aschau a. Inn/Rosenheim – „Hätten sie einen Meisterbetrieb aus der Region beauftragt, könnten die Kunden von fünf Jahren gesetzlich vorgeschriebener Garantie profitieren“, sagt Johann Huber, Fliesenlegermeister aus Egglkofen und Vorstandsmitglied der Bauinnung Altötting-Mühldorf. Der Beruf des Fliesenlegers dient als Exempel für eine Entwicklung, die mit dem Wegfall der Meisterpflicht 2004 ihren Anfang nahm: In diesem Gewerk ist die Zahl der gemeldeten Betriebe in Deutschland seitdem nahezu explodiert. Gab es im Kreis Rosenheim 2003 70 Fliesenlegerbetriebe, waren es im Jahr 2017 schon 274. In der Stadt stieg die Zahl von zehn auf 91. Im Landkreis Mühldorf gab es 2003 31 Fliesenleger, 2017 waren es 112. In Altötting hat sich die Zahl in diesem Zeitraum von 26 auf 72 Betriebe fast verdreifacht. In Traunstein wurden aus 39 Betrieben in 15 Jahren 160.

Seit über 40 Jahren führt Johann Huber seinen Betrieb und es ärgert ihn massiv, dass in der Region immer mehr Solisten auf den Markt drängen: „Deren Preise unterschreiten die eines Meisterbetriebs in der Regel deutlich. Uns etablierten Handwerkerfirmen fallen deswegen Aufträge weg.“ Dabei müssten die Kunden gar keine Angst vor der angeblich so teuren Meisterstunde haben, da in der Branche üblicherweise mit Fixpreisen gearbeitet werde, die dem Kunden vorher klar kommuniziert würden. Wissen könne der Laie auch nicht, dass sich der Meister und der gelernte Fliesenleger laufend auf eigene Kosten weiterbilden müssten, um auf dem neuesten Stand von Technik und Vorschriften zu sein. Der als Bautenschützer beim Gewerbeamt angemeldete Solo-Fliesenleger dagegen hat keine Pflicht, sich weiterzubilden. Oft stammen die Ein-Mann-Betriebe aus dem Ausland, bieten ihre Dienste über Onlineportale an, arbeiten ohne Gesellenbrief, Renten- und Sozialversicherung, wie aktuell auch die Industriegewerkschaft Bau aus Rosenheim informiert.

Rainer Küblbeck, stellvertretender Vorstand der Rosenheimer Bauinnung und Geschäftsführer der Hans Pumpfer GmbH aus Aschau am Inn, sieht bei den Solisten – ob Fliesenleger, Isolierer oder Gebäudereiniger, um einige der häufigsten Berufe der Kategorie „Bautenschützer“ zu nennen – noch ein weiteres, gesellschaftliches Problem: „Jetzt ist die Konjunktur gut und die Handwerksbetriebe haben alle genug Aufträge. Laufen die Geschäfte für die Ein-Mann-Firmen aber nicht mehr gut oder geraten die Handwerker im Alter in finanzielle Not, muss unsere Gesellschaft für sie aufkommen.“ Das Schlimmste aus Küblbecks Sicht ist jedoch: „Die Solo-Handwerker bilden nicht aus. Das wird dann den Meisterbetrieben überlassen. So wichtig Ausbildung im Handwerk auch ist, es ist für viele Betriebe eine Kostenfrage bei ohnehin schon hoher Kostenstruktur.“ Meister Johann Huber kann darüber nur müde lächeln: Bei der jüngsten Freisprechung der Fliesenleger für Altötting und Mühldorf habe es nur drei Gesellen zu ehren gegeben.

Handwerk: Politische Initiative zur Meisterpflicht-Rückkehr ist richtig

2004 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung für 53 der 94 Handwerksberufe die Meisterpflicht abgeschafft. Das sollte die Arbeitslosigkeit senken und die Selbstständigkeit fördern. Eine hohe Zahl an Solo-Handwerksunternehmern gibt es seitdem, aber auch Qualitätsmängel, Preisdumping und weniger Meisterprüfungen waren einige der negativen Folgen. Jetzt will die Große Koalition zurück zur Meisterpflicht in zehn Berufen, etwa bei Fliesenlegern.

Das begrüßt man im Handwerk. Andreas Holzner, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Rosenheim: „Das würde den Meistertitel als Nachweis für Qualität und fachliches Können wieder stärken.“ Ebenso die Ausbildung, um mehr Fachkräfte zu gewinnen. Jetzt und auch in konjunkturellen Krisenzeiten zeige sich, wie notwendig eine fundierte Lehre für eine erfolgreiche Betriebsführung sei. Nicht der Preis solle das entscheidende Auftragskriterium sein, „sondern ein Mehrwert bei Beratung, Betreuung, Ausführung oder Service“.

Wichtig sei, dass die Neuregelung EU-weit verfassungskonform sei, „damit sie auch europäischen Gegenströmen standhält.“

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