Insolvente Unternehmen

Statistik für die Region täuscht

von Redaktion

Dass es den Büroprodukte-Spezialisten Danzer GmbH aus Halfing noch gibt, der Ampfinger Luftfahrt-Zulieferer AmMatec heute zur Franke Industrie AG gehört oder die Krause Industrieschaltanlagen GmbH von Raubling aus wieder zuverlässig Kunden beliefert, liegt an erfolgreich verlaufenen Insolvenzverfahren in der Vergangenheit. Diese regionalen Firmen sind keine Einzelfälle.

Mühldorf – Wie aktuelle Zahlen des Landesamts für Statistik zeigen, ist die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Bayern im ersten Halbjahr 2018 um 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Insgesamt 1259 Unternehmensinsolvenzverfahren wurden in den ersten sechs Monaten 2018 an bayerischen Gerichten angemeldet. In Südostoberbayern zeigt sich ein gemischtes Bild: Während die Zahl der Insolvenzverfahren für Unternehmen im Landkreis Rosenheim im Frühjahr 2018 um 13,8 Prozent zurückging, verzeichnet das Amtsgericht Mühldorf mit 19 Verfahren gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Plus von 46,2 Prozent. Schon 2017 gab es dort einen Anstieg von über 18 Prozent. Um ganze 100 Prozent ist die Zahl der Verfahren im Landkreis Traunstein gestiegen: Hier ging es im ersten Halbjahr um 18 insolvente Unternehmen, im Vorjahr waren es bis zum Frühsommer nur neun Verfahren.

Laut dem Mühldorfer Fachanwalt für Insolvenzrecht, Florian Loserth, sind die teils hohen Steigerungen in der Statistik leicht zu erklären und kein Grund, hier einen Rückschluss auf die wirtschaftliche Lage einer Region zu ziehen: „Tatsächlich haben wir beispielsweise im Kreis Mühldorf in absoluten Zahlen sehr wenige Firmeninsolvenzen. Da es sich um ein vergleichsweise kleines Gebiet der Gerichtszuständigkeit handelt, treiben einzelne, dafür aufwendige Insolvenzverfahren die Statistik in die Höhe.“ Als Beispiel nennt er das der Schletter Gruppe mit gleichzeitig vier Verfahren. Allgemein gingen die Insolvenzen eher zurück, was an der guten Konjunktur liege.

Begleitet er einen Insolvenzfall, fällt ihm auf: „Oft wird der Strukturwandel in der jeweiligen Branche verschlafen oder die Unternehmensnachfolge kommt zu einem Zeitpunkt, wo es schon zu spät ist, frischen Wind in den Betrieb zu bringen.“ Weiter beobachtet Loserth, der im gesamten südostoberbayerischen Raum in Sachen Insolvenzrecht berät, bei insolventen Unternehmen Nachlässigkeiten etwa im Firmencontrolling oder der Buchhaltung, die letztlich zum Unvermeidlichen führen können. „Weil so auch finanzielle Brandherde übersehen werden.“ In Zukunft sieht er weiter wenig Risiken für ein Ansteigen der Unternehmensinsolvenzen. „Eher sehe ich mit Sorge, dass eine Welle an Pleiten auf uns zukommen könnte, die im Zusammenhang mit einem allgemein steigenden Zinsniveau zu tun haben.“

Insolvenzrecht lässt Fragen offen

Außer dem Insolvenzanwalt begleiten Sachwalter, Insolvenzverwalter und Restrukturierer Unternehmen auf dem Weg von der Pleite zum Neuanfang. Der Name Dr. Christian Gerloff taucht im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren im süddeutschen Raum häufig auf, zuletzt im Fall der Schletter Gruppe und der SKW Holding. Im jährlichen Insolvenzverwalter-Ranking der „Wirtschaftswoche“ taucht Gerloff unter den Top Ten-Verwaltern nach der Summe der Umsätze der betreuten Unternehmen auf Platz fünf auf. Demzufolge betreut Gerloff eine Summe von knapp 160 Millionen Euro.

Das Klischee des sich bereichernden Insolvenzverwalters kennt Gerloff zur Genüge. Denn entscheidend für sein Gehalt sei der Erfolgsfaktor. Das schlechte Image seiner Branche sei teils hausgemacht, sagt er den OVB-Heimatzeitungen: „Es gab eine Zeit, da haben sich manche Insolvenzverwalter wie Sonnenkönige aufgeführt. Das lag auch am Insolvenzrecht, das die Kontrolle über sie nicht bis ins letzte Detail regelte. Auch die Gläubiger haben sich in der Vergangenheit zu wenig für die Rolle der Verwalter interessiert.“ Heute sei eine neue Generation an Insolvenzexperten tätig, die das Image zurechtrückten. An einem komplexen Insolvenzfall arbeite nicht nur der eine Verwalter, sondern eine vielköpfige Kanzlei, die bezahlt werden müsse. Gerloff vergleicht seinen Beruf mit dem eines „Unfallchirurgen für die Wirtschaft“, der im Akutfall sofort verfügbar sein muss: „Man weiß oft morgens nicht, was nachmittags passiert.“ Seinen Beruf schätzt er, denn darin könne er viel gestalten und eben auch retten. Schicksale, etwa wenn Entlassungen unterschrieben werden müssen, gehen ihm nahe, gibt er zu. Eine Berufsroutine müsse sich aber einstellen, denn „auch auf der Intensivstation überlebt nicht jeder Patient.“ Am Ende zähle für ihn die Überzeugung, „alles versucht zu haben.“

Das Schletter-Verfahren, verhandelt am Mühldorfer Amtsgericht, bezeichnet Gerloff als „sehr anspruchsvoll.“ Herausfordernd sei auch gewesen, im Spannungsfeld der wenigen potenziellen Käufer und der weltweiten Aufstellung den Kern des Unternehmens für die Region zu erhalten, wie er sagt. Bei der SKW AG war es die heftige Auseinandersetzung zwischen Gläubigern und Aktionären (wir berichteten), die er so noch nicht in seinem Beruf miterlebt habe. „Wir bewegen uns hier in einem Raum zwischen Insolvenzrecht und Aktienrecht, der teilweise Neuland ist“.

EU-Parlament: Effizientere Verfahren

Brüssel – Eine Richtlinie, zu der im Herbst die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten aufgenommen werden, regelt auch präventive Restrukturierungsmaßnahmen und die „zweite Chance“ für insolvente Unternehmen. Sie soll Maßnahmen zu Restrukturierung, Insolvenz und Entschuldung effektiver machen. Laut der aus der Region stammenden Abgeordneten Prof. Dr. Angelika Niebler (CSU), Mitglied des Europaparlaments und Berichterstatterin des Rechtsausschusses, erhalten Unternehmen, die in eine finanzielle Schieflage gerutscht sind, und Gläubiger einen verlässlichen Rahmen. Zudem wolle man Menschen Mut machen, die bislang das Risiko des Scheiterns von der Gründung abhält.

Reiche Insolvenz- verwalter?

Von den ersten 25000 Euro der Insolvenzmasse erhält der Verwalter in der Regel 40 Prozent, also 10000 Euro. Ab 25000 Euro staffelt sich sein Anteil nach unten: Bis 50 000 Euro Insolvenzmasse erhält er beispielsweise 25 Prozent; zwei Prozent gibt es nur noch bei einer Masse von 500000 bis 25 Millionen Euro. Bis 50 Millionen Euro nur noch ein Prozent, darüber nur noch 0,5 Prozent. Zuschläge und Auslagen können dazu kommen.

Jedoch zählt auch die Zahl der Gläubiger: Mit mindestens 1000 Euro für bis zu zehn Gläubigern startet die Staffelung und erhöht sich um Beträge zwischen 100 und 150 Euro je fünf weitere Gläubiger. Deren Zahl kann bei Konzernen im fünfstelligen Bereich liegen – und für den Sachwalter einen Millionenbetrag zusätzlich zum Regelsatz bedeuten.

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