Nachfolge ohne Familienstiftung

von Redaktion

Sie sollte den Fortbestand seines Lebenswerks, die Molkerei Meggle AG, für die Zukunft sichern: Die Familienstiftung, die Unternehmer Toni Meggle 2011 gründete. Jetzt wurde bekannt, dass sie bereits 2017 aufgelöst wurde.

Wasserburg – Toni Meggle betonte bislang, es sei ihm wichtig, dass die Molkerei Meggle AG eine Zukunft hat. Das Unternehmen solle auf alle Fälle in Familienbesitz bleiben. Ob am Rande bei Veranstaltungen oder im Nachfolge-Gespräch mit anderen regionalen Unternehmern, der 87-jährige Aufsichtsratschef und Firmeninhaber brachte immer wieder zur Sprache, was aus seinem Lebenswerk einmal werden soll. Vier Kinder hat er, doch keines ist im Unternehmen aktiv. Der älteste Sohn Thomas war für die Nachfolge einst vorgesehen, doch bislang hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt.

2011 gründete Meggle deshalb die nach ihm benannte Familienstiftung. Doch diese wurde am 24. Januar 2017 wieder aufgelöst. Anfragen nach den genauen Gründen für die Auflösung der Familienstiftung beantwortet das Unternehmen nicht.

„Wir wurden erst in einer Betriebsversammlung im November 2017 darüber informiert, dass es die Stiftung nicht mehr gibt“, so ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen, das in Wasserburg rund 1000 Menschen beschäftigt, gegenüber den OVB-Heimatzeitungen.

Nachfolgerin mit über 70 Jahren

„Uns wurde Marina Meggle als Nachfolgerin präsentiert.“ Der Mitarbeiter, der anonym bleiben möchte, berichtet von einer „großen Unsicherheit“, welche die Nachricht in der Belegschaft ausgelöst habe: „Frau Meggle ist ja bereits Mitte siebzig.“ Man habe gehofft, die nächste Generation würde doch noch eines Tages das Ruder übernehmen.

Dass eine Familienstiftung nach relativ kurzer Zeit wieder aufgelöst werde, sei ein ungewöhnlicher Vorgang, so Rechtsexperten (siehe dazu auch Kurzinterview). Denn Stiftungen sind normalerweise für die Ewigkeit gedacht. Spezielle, individuelle Bedingungen in der jeweiligen Stiftungssatzung können jedoch eine vorzeitige Auflösung möglich machen. Eine Sprecherin der Regierung von Oberbayern, der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde, ergänzt: „Eine rechtsfähige Stiftung kann nicht verkauft werden. Wenn eine nicht gemeinnützige Stiftung aufgehoben wird, fällt ein noch vorhandenes Restvermögen in der Regel an den Stifter oder dessen Familie zurück.“

Toni Meggle hatte vor, dass die Stiftung nach seinem Ableben die Aktien am Unternehmen übernehmen und die Familie zusammenhalten soll. In die Führungsgremien der Stiftung und in die Dach-Aktiengesellschaft sollte nur ein Familienmitglied gewählt werden können.

In einem OVB-Interview anlässlich seines 80. Geburtstags aus dem Jahr 2011 sagte Meggle: „Ein Unternehmen hat ein Recht auf ein eigenes Leben.“ Das Modell der Familienstiftung solle „weitere Entwicklungsmöglichkeiten“ sicherstellen, das unternehmerische Erbe sollte „gegenüber dem Familienerbe dominieren“.

Der Sohn geht

eigene Wege

Toni Meggles ältester Sohn, Tom Meggle, Jahrgang 1962, sollte einst das Familienimperium übernehmen. Von 1997 bis 2002 war er Markenvorstand bei der Meggle AG. Dann verließ er den Familienbetrieb: 2002 ging er für sechs Jahre zum Luxuskonzern Cartier nach München. Meggle hat sich nie offiziell zu seinem Weggang geäußert, gab aber 2007 in einem Interview zu verstehen, zwischen ihm und seinem Vater habe es unterschiedliche Auffassungen über Aufgabenverteilung und Ausrichtung des Unternehmens gegeben. 2009 wechselte Meggle zum Modehaus Louis Vuitton nach Düsseldorf. 2011 ging der vierfache Familienvater, verheiratet mit einer Französin, für den Konzern nach London. Im Sommer 2018 gründete er in London ein eigenes Unternehmen, die Momentom 8 Ltd, die auf Markenberatung spezialisiert ist. Sein Lebensmittelpunkt ist London – nicht Wasserburg.

Wann und warum eine Auflösung?

Michael Kesselgruber von der Mühldorfer Kanzlei Loserth Zehentner & Partner ist Fachanwalt für Erbrecht und daher auch spezialisiert auf Unternehmensnachfolge: „Ausschlaggebend ist immer der Zweck der Stiftung, wer begünstigt werden soll und welche Regeln vom Stifter in der Stiftungssatzung festgehalten wurden.“

Gesetzlich aufgelöst werden kann eine Stiftung nur aus triftigen Gründen. Zum Beispiel, wenn ihr Zweck unerreichbar wird oder ihren Zweck schon erfüllt hat. Das in einer Familienstiftung verwaltete Vermögen dient meist der Versorgung des Stifters und seiner Angehörigen. Die Satzung bestimmt, welchen Personen das Vermögen bei Auflösung zufließt.

Eine Stiftung muss sich aus den Erträgen selbst finanzieren können. Besteht sie aus Aktienpaketen, kommt es auf die regelmäßige Dividende an. Besteht sie aus Barvermögen, ergeben sich Erträge aus Zinsen. Michael Kesselgruber: „Bei der aktuellen Zinslage werden daher relativ hohe Beträge benötigt.“

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