Rosenheim – Urlaubstage aus dem letzten Jahr sichern: Beschäftigte im Landkreis Rosenheim sollen sich beim Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen. Der Grund: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. „Der Chef muss die Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden“, erklärt Michael Müller von der IG BAU Oberbayern. Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen.
Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. Im Kreis Rosenheim arbeiten laut Arbeitsagentur rund 900 Menschen in der Gebäudereinigung.
Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt. Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft in den IG BAU-Büros München (Telefon 089/5441050) und Rosenheim (Telefon 08031/3900).