Mühldorf/Bad Aibling – Überbordende Bürokratie, Brandschutzauflagen, Hygiene- und Qualitätskontrollen–alles nichts Neues für die heimischen Gastronomen. Geht es nach der EU, sollen sie aber nun auch per Gesetz gratis Leitungswasser ausschenken (siehe Infokasten). Bringt diese Forderung das Fass nun zum Überlaufen, oder beschäftigen die Betriebe ganz andere Probleme?
Wasser: Wirte wollen selbst entscheiden
Die OVB-Heimatzeitungen fragten erst einmal auf der Seite der Gäste nach. Die Nutzer unserer Facebook-Seite finden´s größtenteils gut: 63 Prozent von 252 Teilnehmern würden gratis Trinkwasser beim Gaststättenbesuch begrüßen. So finden einige Nutzer, etwa David Blumenauer und Irmi Rose: Im Ausland sei das Glas Wasser umsonst normal, warum also nicht auch in Deutschland? 37 Prozent dagegen finden es okay, fürs Wasser bezahlen zu müssen. Ihr Hauptargument: Der Wirt habe auch dadurch Kosten, müsse die Gläser reinigen, Personal und Nebenkosten zahlen.
Das sieht auch Holger Nagl so. Er betreibt den Landgasthof Hammer-Wirt in Mühldorf und ist dort Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands, Dehoga. Er weiß, dass viele Wirte längst freiwillig Leitungswasser an ihre Gäste ausschenkten, wenn diese danach fragten, „und die meisten verlangen dafür nichts“. Dass dies künftig gesetzlich vorgeschrieben sein soll, findet Nagl übertrieben und typisch für die „Kontrollwut“ der EU.
Klare Worte findet dazu auch Jost Deitmar, geschäftsführender Gesellschafter des Romantik Hotel Lindner aus Bad Aibling: „Jeder Hotelier oder Gastwirt muss als Unternehmer selbst über sein gastgewerbliches Angebot und seine Preise entscheiden dürfen.“ Zwar biete man auch im „Lindner“ neben Markenwasser deutlich günstigeres, aufbereitetes Leitungswasser an, habe dadurch aber ebenso Kosten. „Deshalb schenken wir Wasser auch künftig nicht kostenfrei aus.“
Folgen der Bürokratie treffen Groß und Klein
Kosten anderer Art verursacht nach Meinung von Holger Nagl die wachsende Zahl an Vorschriften, kommen sie nun aus Brüssel oder Berlin – „Bürokratie gehört bei uns schon zum Tagesgeschäft“. Manches, was er tun müsse, sei aberwitzig: Zum Beispiel mehrmals täglich in allen Kühlschränken die Temperatur messen und aufschreiben. Kontrollberichte seien am laufenden Band zu führen. „Man hat kaum noch Zeit, für seine Gäste da zu sein.“ Will er das dann doch, etwa in der Hauptumsatzzeit im Sommer, müsse eine teure Vollzeitkraft für ihn die Kontroll- und Dokumentationspflichten wahrnehmen.
„Die Grenze der Belastbarkeit der mittelständischen Unternehmer ist erreicht und für viele bereits überschritten“, bestätigt Jost Deitmar. Typische Beispiele für eine praxisferne Bürokratie sieht er im Arbeitszeitschutzgesetz („besser als eine tägliche Höchstarbeitszeit wäre eine wöchentliche“) und in der Datenschutz-Grundverordnung („den hohen vierstelligen Betrag hätte ich lieber für einen effektiven Mehrwert für Gäste ausgegeben“). Allergene kennzeichnen zu müssen, sei für den Küchenchef ein zusätzlicher Aufwand; man könnte Gäste darüber auch mündlich aufklären. Deitmar, aus der Spitzenhotellerie kommend, weiß, dass der bürokratische Aufwand große wie kleine Häuser, bekannte wie weniger bekannte Namen gleichermaßen trifft. „Allerdings haben größere Betriebe oder Ketten sicher mehr finanzielle Möglichkeiten, um beispielsweise die teils irrwitzigen Forderungen des Brandschutzes aufzufangen.“
Benachteiligt durch Mehrwertsteuer?
Mit der Diskussion darüber, wie weit die EU in die unternehmerischen Freiheiten der Gastronomen und Hotelbetreiber eingreifen darf, ist auch die Frage nach ihrer Besteuerung wieder ins Blickfeld gerückt. Während Essen, das dem Gast an einem gedeckten Tisch serviert wird, mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt ist, sind es für Speisen zum Mitnehmen – wie sie etwa Bäcker, Metzger und Supermärkte anbieten – nur sieben Prozent.
Beim Thema Mehrwertsteuer kann sich Holger Nagl in Rage reden: Papierkram hin oder her, „die Senkung des Mehrwertsteuersatzes ist die einzige Möglichkeit, wie man den Wirten spürbar unter die Arme greifen könnte“, findet er, und dass erst dann Gerechtigkeit unter den Anbietern herrschen könne.
Das sieht auch Jost Deitmar so: „Für Deutschlands Gastronomie bedeutet der volle Steuersatz einen knallharten Wettbewerbsnachteil.“ Warum ausgerechnet hier die EU nicht eingreift, versteht er nicht: „In 15 EU-Staaten wird zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, demjenigen im Gehen, im Stehen und im Restaurant steuerlich kein Unterschied gemacht.“ Für ihn sei das eine Frage „der Wertschätzung des unglaublich arbeitsintensiven Kochens in den Betrieben“.