Obermeier-Osl: „Mindestlohn für Azubis bei uns kein Thema“

von Redaktion

IHK-Vizepräsidentin fordert, Politik solle sich statt für höheres Lehrlingsgehalt besser für Image der Ausbildung einsetzen

München/Mühldorf – IHK-Vizepräsidentin und Unternehmerin Ingrid Obermeier-Osl aus Schwindegg im Kreis Mühldorf bezieht gegenüber unserer Zeitung klar Stellung zur Mindestausbildungsvergütung, welche die Bundesregierung plant: „Die Ausbildungsvergütungen in den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen liegen bereits jetzt über der von der Bundesregierung angepeilten Höhe von 515 Euro im ersten Lehrjahr.“

Die geplante Änderung sei für die IHK-Ausbildungsunternehmen in Südostoberbayern „kein Thema“. Obermeier-Osl sagte, sie sei „deshalb sehr zuversichtlich, dass sich eine höhere Vergütung nicht auf das große Engagement der rund 1700 IHK-Ausbildungsbetriebe in der Region auswirkt“.

Die Politik müsse vielmehr auch dafür sorgen, dass die duale Ausbildung in vielen Bereichen „ein gleichberechtigter Bildungsweg neben einem Studium ist“. Wenn diese Haltung stärker umgesetzt werde als bisher, dann steige auch die Zahl der Auszubildenden. „Denn in den letzten Jahren gab es insgesamt deutlich mehr offene Ausbildungsstellen als Bewerber“, so die IHK-Vizepräsidentin. „Azubis haben also die Wahl und erwarten sich von einem Ausbildungsbetrieb ohnehin ein stimmiges Gesamtpaket. Die Vergütung spielt dabei natürlich auch eine Rolle.“

Im vergangenen Jahr blieben in Deutschland rund 60000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle; nach Meinung der Bundesregierung würde ein gesetzlicher Mindestausbildungslohn zusätzliche Anreize unter Schulabsolventen setzen, sich für eine Lehre zu entscheiden. Azubis verdienen je nach Wohnort, Branche, Lehrjahr und Vorhandensein eines Tarifvertrags unterschiedlich: So erhält ein angehender Maurer im Schnitt 1057 Euro, ein Industriemechaniker 992 Euro, ein Bäckerlehrling rund 600 Euro (alle Löhne auf West-Niveau). Ein Mindestlohn für Lehrlinge existiert bislang nicht.

Die Bundesregierung plant eine Untergrenze von 515 Euro im Monat für Auszubildende im ersten Lehrjahr, für jedes weitere eine fünfprozentige Erhöhung. Bis 2022 soll der Mindestsatz 580 Euro betragen. Auch im regionalen Handwerk trifft dieser Vorschlag auf gemischte Gefühle: So wähnen sich laut deutscher Handwerkszeitung gerade kleinere Ausbildungsbetriebe im Nachteil; knapp ein Fünftel von ihnen müsste Lehrlingen mehr bezahlen als heute, sollte die Mindestvergütung kommen. sen

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