Honorar-Urteil: „Herber Schlag“

von Redaktion

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die bisherigen Mindest- und Höchstgrenzen der Honorare von Architekten und Ingenieuren dem EU-Recht widersprechen. Wem nützt das Urteil, wem schadet es? Was heißt das für Bauherren?

Luxemburg/Rosenheim/Mühldorf – Droht jetzt deutschen Architekten und Ingenieuren ein Preisdumping? Am Donnerstag kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Honorarregeln der Branche, HOAI genannt. Die Mindest- und Höchstgrenze der Honorare ist offiziell aufgelöst.

Preislich können sich nun alle unterbieten

Christine Degenhart, Architektin aus Rosenheim und Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, bezeichnet den Richterspruch als „herben Schlag“ für die Branche: „Architekten, Ingenieure und Planer müssen künftig damit rechnen, dass ihre Honorarangebote unterboten werden können.“ Sie zeigte sich erleichtert darüber, dass das Gericht nicht die Sinnhaftigkeit von Preisempfehlungen oder die HOAI als Referenzrahmen infrage gestellt habe. „Womit wir uns jetzt aber auseinandersetzen müssen, ist, dass das System laut Gericht inkohärent ist, es also keine Garantien für die Qualität von Leistungen gibt“, so Degenhart, „auch Nicht-Architekten dürfen planen und bauleiten.“ Für Verbraucher werde es umso schwieriger, die Leistung selbst und ihren Wert beurteilen zu können. Deutschland geht mit seiner Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen nationalen Sonderweg; vor rund vier Jahren geriet dieser ins Visier der EU-Politiker. Ihre Befürchtung: Dienstleister der Mitgliedsstaaten könnten benachteiligt werden. „Die Kommission hat sich mit diesem Argument nicht durchgesetzt“, kommentiert Degenhart. „Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass Anbieter eher froh sind über klare Vorgaben zur Preisgestaltung.“

Auch Jörg Thiele, Präsident des Verbands Beratender Ingenieure (VBI), sagt: „Mir ist kein Fall bekannt, wonach ein ausländischer Ingenieur oder Architekt gerade wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI einen Bogen um den deutschen Markt gemacht hätte.“

Experten warnen vor einem Folge-Szenario, in dem Bauherren und Verbraucher am Ende nur noch auf den Preis schauen. Auch Degenhart hält einen reinen Preiswettbewerb in Zukunft nicht für ausgeschlossen und warnt: „Wer bei der Planung auf einen möglichst günstigen Preis spekuliert, wird sich am Ende mit unkalkulierbaren und möglicherweise hohen Baukosten konfrontiert sehen, ohne dass diesen ein adäquater Mehrwert gegenübersteht.“

Dieser Meinung sind beispielsweise auch die Diplom-Ingenieure Rainer Vallentin und Alexander Reichmann mit Architekturbüros in München und Mühldorf. Dort entsteht unter ihrer Leitung gerade eine energieeffiziente Wohnanlage mit zwölf barrierefreien Wohnungen für die Kreis- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Mühldorf.

Vallentin sieht die Aufhebung des HOAI-Preisrechts vor dem Hintergrund drängender Zukunftsfragen wie Klimaschutz und bezahlbaren Wohnraums kritisch: „Eine gute und sorgfältige Planung kann hier eine wirtschaftliche Umsetzung überhaupt erst möglich machen. Dies beginnt mit den ersten Vorüberlegungen und bezieht frühzeitig Fachplaner wie Statiker, Haustechnikplaner und Bauphysiker mit ein. Heute ist es leider üblich, dass vor allem auf die Planungs- und Erstellungskosten geschaut wird, nicht jedoch auf die Langfristkosten der Gebäude und deren spätere Nutzung.“ Planer würden oft zu Unrecht als Kostentreiber bei einem Bauprojekt gesehen und bisher eher zögerlich eingebunden. Würden sie künftig mit einem möglichen Preiswettbewerb und Preisdumping ausgesucht, könnten die entscheidenden Kosteneinsparpotenziale bei Konzept und Entwurf nicht erschlossen werden.

Klimaziele im Bau so schwerer zu erreichen

„Das Baugeschehen wird viel zu stark von kurzfristigen ökonomischen Interessen dominiert“, schließt Vallentin, „etwa im Bereich des energieeffizienten und solaren Bauens.“ Hier existierten in Deutschland „erhebliche Defizite“, etwa im Vergleich zu Vorarlberg, der Schweiz und Luxemburg. „Künftig werden viel höhere energetische Qualitäten realisiert werden müssen, um bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.“ Dies erfordere mehr Sorgfalt bei Planung und Ausführung. Die geforderte Aufweichung der Honorarsätze stelle dieses Ziel infrage. Ebenso die „viel zu geringen energetischen Anforderungen“ des geplanten Gebäude-Energien-Gesetzes – noch eine Baustelle, die die Fachleute bald mehr beschäftigen wird.

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