Rosenheim/Mühldorf/Traunstein – Die bayerischen Sommerferien sind in vollem Gange: Im Freistaat Bayern soll Urlaub auch für einkommensschwache Familien möglich sein. Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gewährt hier Hilfen von rund 380000 Euro im Jahr. 2018 profitierten 525 Familien aus ganz Bayern (Hauptwohnsitz) von der Familienerholung, davon stammen 158 aus Oberbayern. „Die Daten werden nicht nach Landkreisen, sondern nach Regierungsbezirken erhoben“, erklärte Sprecher Dominik Konther vom Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gegenüber unserer Zeitung.
Zwei Domizile
in Oberbayern
Aber: Zwei der ausgewählten Domizile liegen in Oberbayern, eines im Chiemgau. Dies sind die Familienferienstätten „Haus Chiemgau“ in Teisendorf (Kolpingfamilienhotel) und „Die Langau – Bildungs- und Erholungsstätte“ im Allgäu. Erstere ist zur Zeit voll ausgebucht. Ab Montag reisen für elf Tage Familien aus Bayern und Baden-Württemberg an. „Für die Förderung ist es notwendig, die Familienerholung in einer Familienferienstätte durchzuführen“, so Konther. Eine staatliche Förderung kann nur erfolgen, wenn der Förderantrag vor Buchung der Familienferienstätte schriftlich beim ZBFS eingeht. „Es handelt sich um einen gemeinsamen Familienurlaub von Familien (Eltern, Elternteile, Alleinerziehende) mit Buben und Mädchen, für die Kindergeld bezogen wird“, erläutert Konther. Gefördert werde ein Familienurlaub in einer Familienferienstätte in Bayern. Während der bayerischen Schulferienzeit ist ein Familienurlaub in einer Familienferienstätte im ganzen Bundesgebiet förderfähig. Der Familienurlaub muss mindestens sechs Verpflegungstage umfassen, es werden höchstens 14 gefördert. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Verpflegungstag. Gefördert wird jährlich ein Familienurlaub. Und: Die Familie muss an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung teilnehmen.
Das Familiennettoeinkommen des vorvergangenen Kalenderjahres liegt unterhalb der Einkommensgrenzen: für alleinerziehende Eltern mit einem Kind 19000 Euro und für beide Eltern mit einem Kind 20500 Euro für jedes weitere Kind 4800 Euro. Es zählen dabei nur die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. „Der Antrag soll mindestens drei Wochen vor Beginn des geplanten Familienurlaubs gestellt werden“, so Konther.
Beispiel: Die Einkommensgrenze für ein Elternpaar mit zwei Kindern beträgt 20500 Euro plus 4800 Euro = 25300 Euro. Nach Eingang des Antrages werde der grundsätzliche Anspruch geprüft und ein Bescheid erteilt, ob eine Förderung gewährt wird und gegebenenfalls wie hoch diese sein wird. Zudem wird ein Bestätigungsvordruck übersandt, der von der Familienferienstätte am Ende des Urlaubes ausgefüllt werden muss. Nach Eingang dieser Bestätigung werden die Angaben überprüft und die Zuwendung ausbezahlt.
Zuschuss beträgt maximal 90 Prozent
Bei Familien die Arbeitslosengeld II (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, gelten die Einkommensvoraussetzungen für die Förderung als erfüllt. Im Antrag sind die voraussichtlichen Ausgaben Kosten der Familienferienstätte, Fahrtkosten, Restaurantbesuche, Supermarkteinkäufe et cetera für den Familienurlaub anzugeben. Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der Ausgaben, höchstens 15 Euro (20 Euro bei Kindern mit Behinderung) pro Person und Verpflegungstag.
Die Familienerholung gibt es seit 2008. Sie hat sich in den letzten drei Jahren etwa bei gut 500 Familien pro Jahr eingependelt.