Rosenheim/Mühldorf/Traunstein – Die Sparkasse Nürnberg hat die Prämiensparverträge von 16000 Kunden bis Ende September gekündigt (wir berichteten). Die Bank beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Mai. Für Kunden der regionalen Sparkassen bis dato kein Grund zur Sorge.
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Auf Nachfrage der Heimatzeitungen hieß es bei der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling: „Die Sparkasse beobachtet die mit der Niedrigzinsphase einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklungen. Bisher wurden noch keine Kündigungen bei S-Prämiensparverträgen flexibel ausgesprochen. Unsere Verträge prüfen wir in der Hinsicht, ob das Urteil auf diese zutrifft. Der BGH hat als oberstes deutsches Zivilgericht bestätigt, dass die aktuelle Zinssituation völlig vom Zinsniveau abweicht, das bei einem Vertragsabschluss vor über 15 Jahren vorlag.“ Damit habe der BGH im Rahmen einer sorgfältigen Interessensabwägung den Wegfall der Geschäftsgrundlage für künftige Einzahlungen festgestellt. Eine Kündigungsmöglichkeit würde man entsprechend der Rechtslage prüfen und zu gegebener Zeit bewerten. „Insoweit können wir nicht ausschließen, dass wir Anpassungen vornehmen werden. Eine abschließende Aussage ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Urteilsbegründung des BGH noch nicht vorliegt“, so die Bank.
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Die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg erklärte: „Wir haben bisher keine Kündigungen von Ratensparverträgen ausgesprochen. Aktuell gibt es auch keine Entscheidung zu zukünftigen Kündigungen.“
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Die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn sagt, dass zum „jetzigen Zeitpunkt keine Prämiensparverträge unserer Kunden gekündigt werden“.
Die Sparkasse Altötting-Mühldorf habe ebenfalls keine Kündigung von Prämiensparverträgen vorgenommen und kündige auch aktuell keine dieser Verträge. Unabhängig davon verfolge man die Entwicklungen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und prüfe die Rechtslage.