Drei Fragen an

von Redaktion

Welche Rechtsformen für Gründer gibt es und warum ist es am Anfang wichtig, sich mit der Wahl der Rechtsform zu befassen?

Gut 70 Prozent der gewerblichen Gründer im Vollerwerb starten als Einzelunternehmer. Zusammen mit der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet), den Einzelunternehmern im Team, sind dies drei Viertel aller Gründungen. Nur jeder Fünfte wählt eine GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft). Mit 2,5 Prozent taucht die GmbH & Co. KG selten auf, alle anderen Gesellschaftsformen kann man vernachlässigen. Es ist wichtig, die richtigen Weichen zu stellen und sich strategisch zu überlegen, wo man mit seiner Firma hingeht? Nur so vermeidet der Gründer eine Umfirmierung, die teurer und aufwendig wird.

Es gibt Rechtsformen, die manchmal als „light“ empfunden werden. Etwa die UG oder die Mini-GmbH. Was zeichnet diese aus?

Eine „Gründung light“ kann man in erster Linie dem Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibenden zuschreiben. Ohne eine Gesellschaft zu gründen, startet der Gründer allein mit einer Gewerbeanmeldung, was eine schnelle, schlanke und kostengünstige Alternative ist. Weitere Vorteile sind die Buchführung und Einnahmenüberschussrechnung statt der doppelten Buchführung, Bilanzierung und Inventur. Seit 2008 gibt es auch eine Light-Version zur GmbH: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch UG (haftungsbeschränkt), oder als „Mini-GmbH“ bezeichnet.

Bleiben wir beim Beispiel der GmbH. Können Sie erläutern, was es mit der „großen“ GmbH und der „kleinen“ auf sich hat?

Die UG ist eine „kleine GmbH“, aber es gelten grundsätzlich alle Regelungen für beide Gesellschaften gleichermaßen. Der gravierende Unterschied liegt im Gründungskapital der UG von theoretisch einem Euro, allerdings braucht man schon für die ersten Rechnungen einige hundert Euro. Die UG hat per Gesetz das Ziel zur GmbH anzuwachsen und muss daher Stammkapital ansparen.Interview: Elisabeth Sennhenn

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