Rosenheim/Mühldorf/Altötting – Sparer sind derzeit höchst sensibilisiert dafür, was sich auf dem Zinsmarkt tut: Negatives, könnte man zusammenfassen – in Form des oft als „Strafzins“ bezeichneten Negativzinses von -0,4 Prozent, auch Verwahrentgelt genannt. Vor ihm möchten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Kleinsparer schützen. Als solche gelten in der Regel private Sparer mit Einlagen bis 100000 Euro.
Privatkunden bleiben derzeit verschont
Der Negativzins greift laut dem Finanzbranchendienst Biallo bereits vereinzelt in deutschen Bankhäusern für Privat- und Firmenkunden, oft erst ab einem Einlagebetrag von einer Million Euro und mehr, bisweilen aber schon ab 100000 Euro (etwa bei der Raiffeisenbank Gmund, der Fidor Bank, der Sparda-Bank Berlin und der VR-Bank Mittelsachsen).
So erhebt zum Beispiel die Sparkasse Altötting-Mühldorf seit Anfang des Jahres bei Firmenkunden das Verwahrentgelt, wenn sie mehr als 250000 Euro auf Giro- und Geldmarktkonten deponieren. Bis dahin hat die Bank die Negativzinsen vollständig übernommen – 4000 Euro je eine Million Euro Einlagen. Auch jetzt zahle die Sparkasse weiterhin 1000 Euro jährlich für den Kunden, erklärt Vorstandsmitglied Bernd Renschler. Für Privatkunden seien Negativzinsen „bisher kein Thema“, so Renschler weiter, „derzeit übernehmen wir diesen Zinsaufwand komplett.“
Das Bankhaus verweist in der Diskussion über ein mögliches gesetzliches Verbot von Negativzinsen für Guthaben unter 100000 Euro auf die Aussage der Deutschen Kreditwirtschaft: „In einer Marktwirtschaft kalkulieren Kreditinstitute, wie alle anderen Kaufleute, ihre Preise und Entgelte auf der Grundlage des Marktumfeldes in eigener Verantwortung. Dies gilt auch in Zeiten negativer Leitzinsen, die die Kreditwirtschaft nicht ignorieren kann.“
Gesetzliche Verbote seien systemfremd, würden den Kunden nicht weiter helfen und könnten zu einer gefährlichen Instabilität der Finanzmärkte führen. „Derartige Vorschläge zeigen, wie weit die unerwünschten Nebenwirkungen der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank schon reichen.“
Bei der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling, erklärt Vorstandsvorsitzender Alfons Maierthaler, betrachte man die Diskussion „gelassen“. Denn: „Wir belasten private Kleinsparer nicht mit Negativzinsen und haben das auch nicht vor.“ Komme es zu einem gesetzlichen Verbot, hätte das also keine Auswirkungen auf die Sparkasse. Lediglich mit einer „überschaubaren Anzahl“ von ausgewählten Kunden, meist gewerbliche und institutionelle, habe man individuelle Vereinbarungen getroffen. Ansonsten fördere man als Sparkasse den Spargedanken in der breiten Bevölkerung – „gerade in Nullzinszeiten ist verstärkte Vorsorge besonders wichtig.“
Auch die Commerzbank, die Filialen in Rosenheim, Traunstein und Waldkraiburg betreibt, verzichtet darauf, privaten Sparern die 0,4 Prozent zu berechnen. „Das ist derzeit nicht geplant“, betont Enrico Kusch, Filialdirektor der Commerzbank Rosenheim. Stattdessen lote man mit den Kunden etwa alternative Anlagekonzepte aus. „Bei Firmenkunden, großen Konzernen, institutionellen Kunden und Kunden des öffentlichen Sektors, die hohe Guthaben als Einlagen bei uns parken, vereinbaren wir verstärkt eine individuelle Guthabengebühr für die überschüssige Liquidität.“ Die Verbots-Vorschläge will die Commerzbank nicht kommentieren.
„Wir können gut nachvollziehen, dass die Politik mit Sorge die aktuelle Zinsentwicklung betrachtet“, sagt dagegen Mirko Gruber, stellvertretender Vorstandssprecher der Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG: „Wir tun das auch.“
Er gibt Söder recht: „Sparen und persönliche Altersvorsorge muss sich lohnen.“ Doch Verbote dürften keine Instrumente in einer Marktwirtschaft sein. Die Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken in Bayern hätten pro Sparer im Schnitt 19300 Euro auf dem Konto liegen – „Keine Beträge, die sich unmittelbar in der Sphäre von Verwahrentgelten bewegen.“
Ab 100000 Euro auf dem Konto gebe es viele sinnvolle Alternativen, etwa eine strukturierte Geldanlage, Versicherungsanlagen, Bausparen oder Immobilien.
Dem schließt sich Thomas Grötzinger, Prokurist bei der VR meine Raiffeisenbank Mühldorf eG an und ergänzt die Liste neben Aktien noch um Rohstoffe – „je nach Anlegermentalität und -bedürfnis.“
Verbotsvorschlag ist mitunter „kurios“
Bis dato hat die Mühldorfer VR Bank nur mit Kommunen und Firmenkunden für „größere Beträge“ ein Entgelt vereinbart. Aus Sicht des Geldinstituts bleiben die Zinsen für Sparer auf lange Sicht niedrig. Aber, beschreibt Grötzinger, „ein Wechsel von zinsabhängigen Anlagen in andere Vermögensklassen lässt sich gut in kleinen Schritten vornehmen, etwa in Form von Investmentsparplänen.“ Sein Fazit: „Es gibt viele Möglichkeiten, selbst in der Niedrigzinsphase rentabel anzulegen, „egal ob das Geldvermögen über oder unter 100000 Euro liegt.“
Mirko Gruber von der VR Bank Rosenheim-Chiemsee hat noch eine Anmerkung: Der Vorschlag für ein Verbot des Verwahrentgelts sei aus einem bestimmten Grund „kurios“: „Der Staat ist aktuell der Hauptprofiteur der Niedrigzinspolitik der EZB und die Negativrenditen der Bundeswertpapiere sollen hiervon ganz offensichtlich ausgenommen werden.“