Grenzarbeit: „Passierschein“ erforderlich

Immer häufiger wird kontrolliert: Bei Nichtvorlage der A1-Bescheinigung drohen erhebliche Bußgelder von 1000 bis 3000 Euro“, weiß Europa-Referentin Petra Henke von der IHK München und Oberbayern.Foto dpa

Immer häufiger wird kontrolliert: Bei Nichtvorlage der A1-Bescheinigung drohen erhebliche Bußgelder von 1000 bis 3000 Euro“, weiß Europa-Referentin Petra Henke von der IHK München und Oberbayern.Foto dpa

Formular „PD A1“ für Versicherungsschutz der Arbeitnehmer – Hohe Strafen drohen

von Silvia Mischi

Georg Dettendorfer,

Geschäftsführer der

Dettendorfer Spedition

Rosenheim/Mühldorf – Kurze Arbeitsaufenthalte in Österreich oder Tschechien gehören in vielen Firmen und für viele Arbeitnehmer in den Landkreisen Rosenheim, Mühldorf und Traunstein zum Alltag. Das Grenzgebiet hat aber auch seine bürokr

Dienstag, 11. November 2025

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