Rosenheim/Mühldorf – Payment Service Directive 2, kurz PSD 2 genannt, dahinter verbirgt sich ab 14. September eine neue Zahlungsform. Damit reagieren Banken auf die rasanten Entwicklungen im Zahlungsverkehrsmarkt, die Einführung neuer Technologien und vieler innovativer Geschäftsmodelle infolge der Digitalisierung.
Deshalb wurde Ende 2015 die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie 2 (EU 2015/ 2366) mit einer Reihe von Regelungen erlassen, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und weiteren Wettbewerb zu ermöglichen.
Wichtig für
Online-Shopper
Alfons Maierthaler, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling, stand gegenüber unserer Zeitung Rede und Antwort, was Online-Shopper und Online-Banker jetzt wissen und tun müssen. Denn auf die sichere PSD2 müssen sich Bank-Kunden vorbereiten, sonst funktionieren Kreditkarten und Zugänge bald nicht mehr. „Die neue Richtlinie bringt vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Das Bezahlen wird bequemer und sicherer. Die neuen Vorgaben gelten sogar europaweit“, so Maier-thaler.
Drei große Neuerungen
Was ändert sich konkret? „Es gibt drei große Neuerungen beziehungsweise Änderungen durch PSD2: beim Online-Shopping mit der Kreditkarte, bei der TAN-Verwendung im Onlinebanking und der Verwaltung von Kontozugriffen von Drittdiensten“, schlüsselt der Vorstandsvorsitzende auf. Letzteres hänge mit der Multibanking-Funktion zusammen, mit der Kunden alle ihre Konten, Depots und Kredite – „also auch die, die sie nicht bei uns im Haus führen – in unserem Sparkassen-Online-Banking oder in der eigenen App bequem einbinden und verwalten können“, so Maierthaler.
Jochen Breu, zuständig für die Zahlungsabwicklung bei der VR meine Raiffeisenbank Altötting-Mühldorf, ergänzt: „Die PSD2 bringt für den Online-Kunden ein ,Mehr‘ an Sicherheit und zusätzliche Möglichkeiten, Zahlungen online zu beauftragen. Neu besteht für sie die Möglichkeit, sogenannte Drittanbieter zu beauftragen, Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.“
Ab dem 14. September müssen sich Kunden bei vielen Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Etwa so, wie sie das jetzt schon beim Bezahlen an der Ladenkasse kennen – hier benötigt man auch seine Bankkarte und eine PIN, um die Zahlung am Ende freizugeben.
„So ähnlich ist es bald auch bei Online-Zahlungen mit der Kreditkarte: Kunden benötigen die Kartendaten und weitere Beweismittel, dass sie berechtigt sind, die Zahlung durchzuführen“, erklärt Maierthaler. Die Sparkasse zum Beispiel bietet eine eigene App an, mit der eine Zahlung via Smartphone freigegeben werden kann.
Zu den bisher geforderten Angaben wie Kartennummer mit Verfallsdatum und Sicherheits-Code wird als weiteres Sicherheitsmerkmal bei Online-Kreditkartenbezahlung eine TAN-Nummer gefordert. Wenn es in diesem Punkt um die Sicherheit geht, arbeitet auch die VR meine Raiffeisenbank mit einer eigenen App, welche die TAN aufs Smartphone schickt, führt Breu aus. Anhand der übermittelten Informationen zum Bezahlvorgang könne der Kunde vor TAN-Eingabe prüfen, ob die Zahlung so ausgeführt werden soll. Die Systeme dazu heißen Mastercard Identity Check oder Verified by Visa (künftig Visa Secure).
Übergangsfrist beschlossen
Sollten Kunden nach dem 14. September noch nicht zur TAN-Eingabe bei eCommerce-Zahlungen aufgefordert werden, liegt das daran, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen kurzfristig eine Übergangsfrist zur Einführung beschlossen hat. Wer kein Smartphone besitzt, kann die Freigabe der Online-Zahlung statt mit der App auch per SMS abwickeln. Hierbei ist bei der Registrierung ein Sicherheitsverfahren auszuwählen.
Alle 90 Tage: Abfrage der TAN-Nummer
„Bei der Anmeldung zum Onlinebanking oder bei der Umsatzabfrage werden wir künftig alle 90 Tage eine TAN-Nummer für die Anmeldung beziehungsweise den Umsatzabruf verlangen. So ist sichergestellt, dass sich kein Unbefugter unbemerkt über einen längeren Zeitraum Zugriff zu den Kontodaten verschaffen kann“, schildert Breu.
Maierthaler ergänzt: „Ebenfalls können Kunden eine „Liste der vertrauenswürdigen Empfänger“ erstellen, an die sie häufig Geld überweisen. Künftig brauchen die Kunden bei Überweisungen an diese Empfänger keine TAN mehr eingeben. Sie finden diese im Onlinebanking unter ,Tan-freie IBANs‘.“