Rückkehr des Meistertitels: „Das wurde höchste Zeit“

von Redaktion

Kreishandwerkerschaften Rosenheim und Mühldorf bewerten einhellig Meisterpflicht als richtig und notwendig

Rosenheim/Mühldorf – „Das wurde höchste Zeit“, sind sich die Geschäftsleiter der Kreishandwerkerschaften in Rosenheim und Mühldorf, Andreas Holzner und Markus Saller, einig: Um die Rückkehr zur Meisterpflicht geht es, die 2004 für 52 Handwerksberufe gestrichen wurde. Immerhin für zwölf von ihnen soll ab dem Jahr 2020 wieder der Meister verbindlich eingeführt werden. Zum Beispiel für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, erhalten Bestandsschutz und können ihr Handwerk weiterhin selbstständig ausüben.

„Um die Rückkehr zum Meister haben wir all die Jahre gekämpft und finden die jetzige Entscheidung von Union und SPD gut und richtig“, betont Andreas Holzner aus Rosenheim. Vor allem liege den Handwerkern und ihren Innungen am Herzen, dass dieser Schritt auch bedeute, dass wieder mehr ausgebildet wird. Denn nur ein Handwerksmeister darf offiziell Lehrlinge ausbilden. „Es gibt Gewerke, die damals von der Meisterpflicht ausgenommen wurden und in denen die Ausbildungsquote seitdem gegen null tendiert“, schildert Holzner besorgt, und nennt als Beispiel den Fliesenleger.

Er kennt noch weitere Gründe, weshalb die Meisterpflicht Vorteile mit sich bringt: „Für Verbraucher ist die Meisterleistung ein Zeichen von Qualität, der sie vertrauen können.“ Das rechtfertige auch den mitunter höheren Preis, den eine solche Meisterleistung mit sich bringe.

Holzner weist darauf hin, dass der Meister auch nicht nebenher gemacht werden kann, sondern für die Handwerker eine Investition in Zeit und Geld bedeute: Zwischen 3000 und 5000 Euro kostet der Besuch der Meisterschule, und auch, wenn es inzwischen möglich sei, die Qualifikation in Teilzeit zu erreichen, man könne in dieser Zeit nicht voll arbeiten – ein Schritt, der wohlüberlegt sein müsse.

Das heißt für Holzner: Trotz Wiedereinführung der Meisterpflicht werde es erst einmal keinen verstärkten Zulauf zu den Meisterkursen geben. Markus Saller von der Kreishandwerkerschaft Altötting-Mühldorf merkt an, dass es für einige der ausgewählten Gewerke „fünf vor zwölf“ war: Zum Beispiel bei den Raumausstattern. Deren regionale Innung sei vor Kurzem noch vor dem Aus gestanden, weil kein Nachwuchs mehr ausgebildet werden konnte. Jetzt sei die Auflösung der entsprechenden Innung erst einmal vom Tisch und man warte hoffnungsvoll ab, ob der Meister wieder frischen Wind in die Raumausstatter-Szene bringen werde. Dasselbe, so Saller, gelte für den Beruf des Parkettlegers: „Jeder hätte sich bis dato so nennen können, auch ich als Rechtsanwalt“, beschreibt er die meisterpflichtlose Zeit dieses Berufsstandes.

Verbände wünschen Meister zurück

Wie Holzner ist auch Saller der Meinung, der Meister diene in vielen Berufen nun künftig wieder als entscheidendes Qualitätskriterium. Für richtig hält Saller auch, dass sich die Politik zunächst auf Berufe beschränkt habe, die ein hohes Maß an komplexem Wissen und neuen Fähigkeiten erforderten: So höre sich der Beruf des Rollladen- und Sonnenschutztechnikers zwar antiquiert an, umfasse aber relevante Themen des „smarten Zuhauses“, das stark gefragt sei.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks drängt seit Langem auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen. Zuletzt forderten dies auch 32 Berufsverbände aus ganz Deutschland beim Bundes- wirtschaftsministerium. sen

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