Rosenheim – „Der Abschluss in einem dualen Ausbildungsberuf in Deutschland bietet die ideale Grundlage für die spätere berufliche Karriere. Zudem ermöglicht ein Berufsabschluss ein stabileres Beschäftigungsverhältnis, ein höheres Einkommen und später mehr Rente im Vergleich zu Beschäftigten in Helferjobs“, so Dr. Nicole Cujai, Vorsit-zende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rosenheim. Sie möchte Männern und Frauen, die das typische Ausbildungsalter überschritten, aber noch keine abgeschlossene Ausbildung haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Ausbildungsberuf arbeiten können, ermutigen, diesen Schritt nachzuholen. So könne eine Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden. Im Agenturbezirk haben im Jahr 2018 219 Personen eine abschlussorientierte berufliche Weiterbildung begonnen, 37 davon in Teilzeit. Der Teilzeitanteil lag bei knapp 17 Prozent und ist damit höher als in den Vorjahren (2017: 11,5 Prozent; 2016: 10,8 Prozent). In diesem Jahr wurde fast jede zweite abschlussorientierte berufliche Weiterbildung (22 von 48) in Teilzeit begonnen. Möglich ist die Ausbildung in Teilzeit auch bei einer schulischen Ausbildung oder Ausbildung zum Fachpraktiker für Menschen mit Behinderung (nach Paragraf 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und §42m Handwerksordnung (HwO)). Je nach individuellen Voraussetzungen ist zwischen Erstausbildung und erwachsenengerechter betrieblicher Einzelumschulung zu unterscheiden. Die Entscheidung trifft in der Regel eine Kammer, wie die IHK oder die Handwerkskammer. Eine Anpassung auf eine Ausbildung in Teilzeit ist auch möglich, wenn eine Auszubildende schwanger wird. Agenturleiterin Cujai wendet sich auch an Unternehmen: „Zur Erhöhung des Fachkräfteanteils bietet die Bundesagentur für Arbeit das Programm „Zukunftstarter“ an. Es richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zwischen 25 und 35 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder die seit mindestens vier Jahren in einer un- oder angelernten Tätigkeit arbeiten.“