Rosenheim/Mühldorf – Die meisten handwerklichen Versorger und Dienstleister dürfen auch während der Ausgangsbeschränkungen in Bayern ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen. Auch handwerkliche Arbeiten beim Kunden sind weiterhin möglich. „Da die Politik die Situation aber laufend neu bewertet, empfehlen
Dieser Artikel (ID: 1229464) ist am 28.03.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).