Rosenheim – In systemrelevanten Bereichen wie der Landwirtschaft, dem Lebensmitteleinzelhandel oder der Logistik wird nach Personal gesucht. Gleichzeitig können viele Beschäftigte in der Gastronomie oder im Einzelhandel aktuell gerade ihrer Arbeit nicht nachgehen. Auch viele Minijobs für Studenten ruhen. Diese Personen können in dieser schwierigen Zeit die Chance nutzen, ihr Einkommen zu sichern und darüber hinaus Krisen-Helfer zu werden. Michael Schankweiler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rosenheim, verweist auf die befristete Sonderregelung in Zusammenhang mit Kurzarbeit, die im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober gilt: „Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind und eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufnehmen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei“, erklärt der Agenturleiter.
Weitere Informationen zu Beschäftigungsmöglichkeiten als „Corona-Helfer“ sind online unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rosenheim zu finden.