Rosenheim – Arbeitgeber aufgepasst: Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Bis zum 30. Juni besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Rosen
Dieser Artikel (ID: 1270801) ist am 27.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40).