Kurzarbeitergeld: Frist läuft ab

Rosenheim – Arbeitgeber aufgepasst: Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Bis zum 30. Juni besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Rosen

Donnerstag, 2. April 2026

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