Kurzarbeitergeld: Frist läuft ab

von Redaktion

Rosenheim – Arbeitgeber aufgepasst: Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Bis zum 30. Juni besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Rosenheim hin. Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, genehmigte und dann realisierte Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals hart getroffen hat. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur für Arbeit. Anträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für viele Unternehmen ist das Thema Neuland: Rund 90 Prozent der Unternehmen und Lohnbüros haben erstmals mit dem Verfahren zu tun. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.arbeitsagen-tur.de/kurzarbeitergeld. Weitere Fragen können Arbeitgeber telefonisch unter der Servicenummer 0800/ 4555 20 klären.

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