Ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen? Das steckt dahinter

von Redaktion

Interview Bad Aiblinger Rentenexperte Gerhard Rimmele erklärt Hintergründe und verrät, wie es geht

Bad Aibling – Immer mehr Rentenversicherte zahlen Extra-Beiträge in die Rentenversicherung ein, um ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können. Das rät Gerhard Rimmele, ehrenamtlicher Versichertenberater der DRV Bund in Bad Aibling.

Freiwillige Beiträge zu zahlen war doch eigentlich für abhängig Beschäftigte nicht möglich. Was hat es damit auf sich?

Zunächst: Ja, das ist möglich. Allerdings nur, wenn man beabsichtigt, vorzeitig in Rente gehen zu wollen. Und damit verbundene Abschläge durch die Einzahlung freiwilliger Beiträge vermeiden möchte. Grundlage dafür ist das bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft getretene Flexirentengesetz.

Was bedeutet ‚Vorzeitig in Rente gehen‘ konkret?

Damit ist gemeint, wenn man eine Altersrente vor dem Regelrentenalter in Anspruch nehmen möchte. Abschläge gibt es für Rentner, die ab 63 in Rente gehen möchten und 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre nachweisen können. Zum Beispiel ein Versicherter Jahrgang 1964, der eigentlich erst mit 67 Jahren in Rente gehen könnte, müsste mit einem Abschlag von 14,4 Prozent rechnen.

Und wie funktioniert das praktisch?

Man muss das 50. Lebensjahr erreicht haben und gegenüber der Rentenversicherung schriftlich erklären, dass man vorgezogen in Rente gehen möchte. Durch die Rentenversicherung wird dann personenbezogen errechnet, wie hoch der einzuzahlende Betrag wäre.

Was kostet dieser Service?

Dies ist kostenfrei und zwingt auch nicht dazu, dass man dann auch vorgezogen Rente beantragen muss.

Und den Betrag muss man dann mit einem Mal einzahlen?

Nein, dies kann gestaffelt jährlich erfolgen. Je nachdem, was einem möglich ist. Wichtig ist, dass die eingezahlten Beträge dem Grunde nach gekaufte Rentenpunkte sind. Diese nehmen natürlich dann auch an den in der Regel jährlichen Rentenerhöhungen teil. Das wirkt wie eine Verzinsung in diesem Jahr (West) von 3,45 Prozent, eigentlich zinstechnisch sehr gut. Hinzu kommt, dass man diese Beiträge steuerlich ansetzen kann – also die Steuerschuld unter Umständen erheblich gemindert wird. Zwei Aspekte, die gerade in aktuell immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Und wenn man es sich dann doch anders überlegt und man nicht vorgezogen in Renten gehen möchte?

Dann hat man seine Rentenansprüche einfach aufgebessert. Man muss der eigenen Überlegung bezüglich des Rentenbeginns weder folgen noch ist das Geld etwa verloren.

Gerhard Rimmele, ehrenamtlicher Versichertenberater der DRV Bund, führt seine regelmäßigen kostenfreien Rentensprechstunden in der Sparkasse Bad Aibling am Marienplatz durch. Die Termine werden immer rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

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