Rosenheim – Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert. Das teilte die Agentur für Arbeit in Rosenheim jetzt mit. Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten. Erhebliches Vermögen bedeutet 60000 Euro für das erste und 30000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Für die Prüfung, ob die Grenzbeträge überschritten wurden, muss im Antrag die Frage bezüglich des erheblichen Vermögens mit Ja oder Nein beantwortet werden. Vorübergehend prüfen die Jobcenter zudem nicht, ob die Wohnungsgröße und -kosten angemessen sind. Die Antragsteller müssen aber weiterhin für die entstandenen Wohnungskosten Nachweise (Mietvertrag), erbringen, um diese erstattet zu bekommen. Der „Vereinfachte Antrag auf Grundsicherung“ ist online bei der Agentur für Arbeit abrufbar.