Medizinische Schutzausrüstung aus dem Chiemgau

von Redaktion

Klaus Unterseer aus Höslwang hat die Zertifizierung für die Herstellung von FFP2-Masken erhalten

Höslwang – Die Corona-Pandemie hat die Gesellschaft nach wie vor fest im Griff. Die Infektionszahlen steigen wieder rasant an. Die Einhaltung der Hygieneregeln und das Tragen von Masken bleiben derzeit noch der einzige Schutz vor dem Virus, bis ein Impfstoff entwickelt und auf dem Markt ist. Damit ausreichend Masken zur Verfügung stehen, hat Klaus Unterseer aus Höslwang eine Produktionsmaschine für FFP2-Masken gekauft und jetzt die Zertifizierung für die Masken erhalten.

Hilfe in
schwierigen Zeiten

„Ich wollte helfen“, berichtet Unterseer. Er betreibt die Stickerei- und Textildruckfirma Printex in Riedering. Schon im März habe er die steigenden Infektionszahlen beobachtet. „Besonders beunruhigend war, dass es zu jener Zeit nicht genügend Schutzmasken und sonstige Ausrüstung für medizinisches Personal gab“, sagt er.

Zunächst habe er in seiner Textilfirma, Mund- und Nasenschutzmasken für den täglichen Gebrauch hergestellt. Schon damals sei die Nachfrage enorm gewesen. Dennoch verlor Unterseer sein eigentliches Ziel nicht aus den Augen: Die Herstellung von Schutzausrüstung für medizinisches Personal. Also habe er sich über Produktionsmaschinen für FFP2-Atemschutzmasken informiert und auch gleich eine bestellt.

„Wenn ich gewusst hätte, wie schwierig sich der Zertifizierungsvorgang gestalten würde, hätte mich das anfangs einiges mehr an Überwindung gekostet“, erinnert er sich. Denn Masken für medizinisches Personal sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – anders als die sogenannten Community-Masken für den Alltagsgebrauch – Medizinprodukte und unterliegen damit dem Medizinprodukterecht. FFP2-Masken wiederum unterliegen der Verordnung für persönliche Schutzausrüstung. Eine gültige CE-Zertifizierung sei Voraussetzung, um persönliche Schutzausrüstung und Medizinprodukte innerhalb der EU in Umlauf zu bringen. Allerdings sei keine behördliche Genehmigung notwendig, so eine Sprecherin des BfArM.

Das CE-Zertifikat könnten europäische Zertifizierungsstellen erteilen. Dazu zählen in Deutschland unter anderem der TÜV und die Dekra. Aber auch andere Prüfstellen in der EU seien zulässig. „Die erste Hürde der Zertifizierung wurde zügig bei der Dekra genommen“, erläutert Klaus Unterseer. Die anschließende Prüfung der Masken habe er aus Kostengründen bei einer notifizierten Prüfungsstelle in Ungarn vornehmen lassen.

20000 Exemplare
in acht Stunden

Seit September hat Unterseer die Bestätigung, die Masken zu verkaufen. Pro Schicht (acht Stunden) schafft seine Produktionsmaschine 20000 Masken. „Ich kann seither mit Corona um einiges leichter umgehen, weil ich weiß, dass ich mit meinen im Landkreis Rosenheim erzeugten Masken einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten kann“, sagt Unterseer.

Dafür hat der Höslwanger viel Geld in die Hand genommen: Rund 500000 Euro hat er eigenen Angaben zufolge in die Herstellung der FFP2-Masken investiert. Nun hofft Klaus Unterseer auf staatliche Großaufträge für Seniorenheime und medizinische Einrichtungen. Tina Blum

Persönliche Schutzausrüstung

Atemschutzmasken unterliegen laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte der Verordnung für persönliche Schutzausrüstung. Diese bestehen aus Filtermaterial und sind meist vorgeformt. Dadurch umschließen sie Mund und Nase, sodass die Atemluft durch den Filter strömt. Sie wurden konzipiert, um den Träger vor Aerosolen, Keimen und Viren zu schützen. Die sogenannten FFP2-Masken zählen zur Klasse III, daher muss die Konformitätsbewertung jedenfalls durch eine zugelassene Prüfstelle erfolgen.

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