Agentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld beantragen

von Redaktion

Rosenheim – „Zahlreiche Unternehmen aus den Außenberufen stehen um diese Jahreszeit vor der Herausforderung, dass sie ihr Geschäft in den Wintermonaten nicht fortführen können. Die Arbeitgeber wissen aber auch, dass sie ihr Gewerbe nach dem Winter wieder aufnehmen werden und möchten ihren langjährigen angestammten Mitarbeiter*innen deshalb nicht kündigen“, sagt Michael Vontra, stellvertretender Leiter der Agentur für Arbeit Rosenheim. „Um Entlassungen in den Wintermonaten zu vermeiden, haben Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerkes, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues und mit Einschränkungen des Gerüstbauhandwerkes wieder die Möglichkeit das Saison-Kurzarbeitergeld und – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – ergänzende Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu beantragen.“ Um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen bittet die Agentur den neuen Datenupload unter der Adresse www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ zu nutzen. Eine telefonische Auskunft beziehungsweise Beratung ist unter der Rufnummer 08031/202-373 möglich.

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