Corona-Förderungen auf einen Blick

Banknoten liegen übereinander auf einem Tisch. Der Bund stellt finanzielle Corona-Hilfen für Unternehmer zur Verfügung. Foto dpa
Überbrückungshilfe II kann noch bis zum 31. März beantragt werden – Erstattung von Höhe des Umsatzeinbruchs abhängig
Rosenheim/Mühldorf – Die Bundesregierung unterstützt in der Corona-Pandemie Unternehmen und Selbstständige finanziell. Allerdings gelten unterschiedliche Voraussetzungen bei den verschiedenen Hilfsprogrammen. Ausgezahlt werden die Hilfen von den Ländern. Ein Überblick.
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