Rosenheim – Der vereinfachte Zugang zum Arbeitslosengeld II wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dadurch werden laut Agentur für Arbeit Rosenheim weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung wird nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch der Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragsstellung für diese Sonderleistungen ist nicht notwendig. Weitere Infos zu den Leistungen der Grundsicherung gibt es online unter www.arbeitsagentur.de.