Rosenheim – Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie bleiben die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) vorläufig bestehen. Die Regelung zu den erhöhten Leistungssätzen wurde laut Agentur für Arbeit Rosenheim nicht verlängert. Bei Beginn der Kurzarbeit bis Mittwoch, 30. Juni
Dieser Artikel (ID: 1425640) ist am 22.04.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).