Kurzarbeit: Einfacher Zugang verlängert

von Redaktion

Rosenheim – Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie bleiben die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) vorläufig bestehen. Die Regelung zu den erhöhten Leistungssätzen wurde laut Agentur für Arbeit Rosenheim nicht verlängert. Bei Beginn der Kurzarbeit bis Mittwoch, 30. Juni, gelten erleichterte Voraussetzungen, damit ein Betrieb Kurzarbeitergeld abrechnen kann: Zehn Prozent Entgeltausfall für zehn Prozent der insgesamt im Betrieb Beschäftigten, es ist kein Aufbau von Minusstunden erforderlich und Kurzarbeit ist auch für Leiharbeit möglich. Bei Beginn der Kurzarbeit ab Donnerstag, 1. Juli, muss mindestens ein Drittel der insgesamt im Betrieb Beschäftigten einen Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoentgelts haben. Die Regelung zu den erhöhten Leistungssätzen wurde nicht verlängert. Für diese gilt weiterhin, dass die Kurzarbeit vor Mittwoch, 31. März, angezeigt wurde und der Anspruch auf Kurzarbeitergeld auch davor entstanden sein muss. Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de.

Artikel 7 von 7