Rosenheim – Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Betrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Bilden Kleinstunternehmer dennoch weiter aus, obwohl sie aufgrund von Corona-Anordnungen ihre Geschäftstätigkeit (nahezu) einstellen mussten, können sie den Lockdown-II-Sonderzuschuss beantragen. Vor
Dieser Artikel (ID: 1456755) ist am 22.06.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).