Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

von Redaktion

Rosenheim – Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Betrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Bilden Kleinstunternehmer dennoch weiter aus, obwohl sie aufgrund von Corona-Anordnungen ihre Geschäftstätigkeit (nahezu) einstellen mussten, können sie den Lockdown-II-Sonderzuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb höchstens vier Beschäftigte hat. Weitere Bedingung ist, dass die Geschäftstätigkeit aufgrund behördlicher Anordnung eingestellt oder stark eingeschränkt wurde. Die Ausbildung muss dennoch seit November 2020 an mindestens 30 Arbeitstagen fortgesetzt worden sein. Werden diese Kriterien erfüllt, dann erhalten die Kleinstunternehmer einen einmaligen Zuschuss von 1000 Euro pro Auszubildenden. Eine Antragstellung ist noch bis 31. Juli bei der zuständigen Agentur für Arbeit möglich. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt es unter Telefon 0800/ 4555520 oder online unter www.arbeitsagentur.de

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