„Ein Tropfen auf den heißen Stein“
Die Bierflaschen werden erst gereinigt, dann befüllt und etikettiert. Viele kleine Brauereien verkaufen nur Bier. Der Steuererlass auf die nach der Gärung zugefügten Zutaten zu Biermischgetränken erleichtert sie also nicht.Foto Hadersbeck
Steuererleichterung bei Biermischgetränken keine Hilfe für Brauereien in der Region
Mühldorf/Rosenheim – Die Finanzminister wollen Brauereien aufgrund der Umsatzeinbußen während der Corona-Pandemie unterstützen. Zutaten, die Biermischgetränken wie Radler nach Abschluss der Gärung beigefügt werden, müssen diese bis 31. Dezember 2030 deshalb nicht besteuern. Den Brauereien in der Reg