„Ein Tropfen auf den heißen Stein“

Die Bierflaschen werden erst gereinigt, dann befüllt und etikettiert. Viele kleine Brauereien verkaufen nur Bier. Der Steuererlass auf die nach der Gärung zugefügten Zutaten zu Biermischgetränken erleichtert sie also nicht.Foto Hadersbeck

Die Bierflaschen werden erst gereinigt, dann befüllt und etikettiert. Viele kleine Brauereien verkaufen nur Bier. Der Steuererlass auf die nach der Gärung zugefügten Zutaten zu Biermischgetränken erleichtert sie also nicht.Foto Hadersbeck

Steuererleichterung bei Biermischgetränken keine Hilfe für Brauereien in der Region

Von Paula L. Trautmann

Mühldorf/Rosenheim – Die Finanzminister wollen Brauereien aufgrund der Umsatzeinbußen während der Corona-Pandemie unterstützen. Zutaten, die Biermischgetränken wie Radler nach Abschluss der Gärung beigefügt werden, müssen diese bis 31. Dezember 2030 deshalb nicht besteuern. Den Brauereien in der Reg

Montag, 22. Dezember 2025

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