Betriebe müssen Mitarbeiter melden

von Redaktion

Anzeige bei der Agentur für Arbeit erstellen

Rosenheim – Betriebe mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Die Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan nutzen, die unter www.iw-elan.de als Download zur Verfügung steht oder als CD-ROM unter der Rubrik Service bestellt werden kann. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

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