Energieberatung für Hauseigentümer

von Redaktion

München – Werden Ein- oder Zweifamilienhäuser verkauft oder vererbt, entstehen für die neuen Eigentümer Pflichten zur energetischen Sanierung. Derzeit sind lediglich langjährige Hauseigentümer von vielen Pflichten zur Energieeffizienz befreit. Bei einem Eigentümerwechsel müssen Altbauten innerhalb einer Frist von zwei Jahren so überholt werden, dass sie modernen energetischen Anforderungen genügen. Der Wechsel auf erneuerbare Energien wird gefördert. Gas- oder Ölheizkessel, die beim Hausverkauf älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Ausgenommen davon sind alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Ein Wechsel auf Heiztechniken wird vom Staat mit Förderprogrammen unterstützt. Die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Eine Anmeldung ist unter Telefon 0861/587039 oder per E-Mail an info@energieagentur-suedost.bayern möglich. Aufgrund der hohen Nachfrage werden neben den persönlichen Beratungsterminen in den Standorten der Energieagentur auch zusätzlich telefonische Termine angeboten.

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