Rosenheim – Die Agentur für Arbeit greift Unternehmen unter die Arme, wenn Kosten für die Weiterbildung der Beschäftigten anfallen. Sie beteiligt sich an den Kosten des Lehrgangs, sofern die gewünschte Weiterbildung mehr als 120 Unterrichtseinheiten vorweist und der Anbieter der Schulung für die Bil
Dieser Artikel (ID: 1738152) ist am 03.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).