Rosenheim – Die Agentur für Arbeit greift Unternehmen unter die Arme, wenn Kosten für die Weiterbildung der Beschäftigten anfallen. Sie beteiligt sich an den Kosten des Lehrgangs, sofern die gewünschte Weiterbildung mehr als 120 Unterrichtseinheiten vorweist und der Anbieter der Schulung für die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit zertifiziert ist. Auch Lohnkosten werden bezuschusst, sollte der Arbeitgeber die Beschäftigten für die Weiterbildung von der Arbeitszeit freistellen. Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und keinen Berufsabschluss haben, können zudem über den Weg einer Umschulung einen Abschluss erwerben, ohne finanzielle Einbußen zu befürchten. Die Experten der Agentur für Arbeit Rosenheim beraten zu dem Thema.