IHK informiert über Nachunternehmer

von Redaktion

München – Handwerker können sich bei einer Hybrid-Veranstaltung sowohl in Präsenz in der Handwerkskammer für München und Oberbayern als auch online am Mittwoch, 8. Februar, von 14 bis 15 Uhr über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Nachunternehmern sowie die Überlassung von Gewerbeflächen durch Miet- und Pachtverträge informieren. Auch die sogenannte „Stuhlmiete“ bei Friseurbetrieben sowie das Sozial- und Arbeitsrecht sind Themen. Anmelden kann man sich unter www.hwk-muenchen.de.

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