Rosenheim – Alexander Ulbricht, Leiter des Finanzamt Rosenheim, erinnert an die demnächst ablaufende Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen: „Bis 2. Mai 2023 müssen Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Bayern eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben“, so Ulbricht. „Zögern Sie nicht und reichen auch Sie Ihre Grundsteuererklärung, am einfachsten per Elster, fristgerecht ein.“ Damit könnten weitere Maßnahmen des Finanzamtes, wie zum Beispiel Erinnerungsschreiben oder Verspätungszuschläge, vermieden werden. Ausführliche Informationen, Erklärvideos und weitere Hilfsangebote sind unter www.grundsteuer.bayern.de abrufbar.