Rechtliche Info zu Tierwohlställen

von Redaktion

München – Für bäuerliche Familienbetriebe in Bayern gelten zukünftig beim Um- und Neubau von Stallanlagen für Rinder und Schweine Vereinfachungen für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe. Um den Weg für Genehmigungen zu ebnen und Verfahren zu beschleunigen, haben das Bayerische Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium gemeinsam Vollzugshinweise erstellt. Darauf wiesen Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München hin. Mit den gemeinsamen Vollzugshinweisen werden die komplizierten Bundesvorgaben der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft), zu naturschutzrechtlichen Fragen der Stickstoffdeposition nach Anhang 8 der TA Luft speziell für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe in der Nähe von FFH-Gebieten, stark vereinfacht. Die „Hinweise zu einer vereinfachten Vorgehensweise bei der Umsetzung von TA Luft Anhang 8 bei baurechtlich zu genehmigenden Tierwohlställen“ sind unter www.s.bayern.de/tierwohlstaelle abrufbar.

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