Meldepflicht für Arbeitgeber

Rosenheim – Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Laut Gesetz müssen sie ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2024 an die Agentur für Arbeit melden. Die Meldepflicht sieht vor, dass mindestens fünf Prozent der A

Freitag, 2. Januar 2026

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