Rosenheim – Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Laut Gesetz müssen sie ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2024 an die Agentur für Arbeit melden. Die Meldepflicht sieht vor, dass mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen sind. Diese Vorgabe müssen Unternehmen mit durchschnittlich mindestens zwanzig Arbeitsplätzen erfüllen. Zur Erleichterung der Meldung steht die kostenlose Software IW-Elan zur Verfügung, die auf der Webseite www.iw-elan.de heruntergeladen werden kann.