München – Für alle Halter von Kälbern und Zuchtsauen läuft am Freitag, 9. Februar, eine wichtige Frist aus. Darauf weist das Bayerische Landwirtschaftsministerium hin. Diese betrifft die Anforderungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die sowohl für die Haltung von Kälbern als auch von Sauen in Deckzentren relevante Änderungen vorsehen.
Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung des Bundes muss Kälbern bis zu einem Alter von sechs Monaten im Stall ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen.
Die Übergangsfrist für bestehende Stallsysteme endet am Freitag, 9. Februar. Bis zu diesem Datum müssen alle Anpassungen, wie beispielsweise die Verlegung von Gummimatten, abgeschlossen sein. Weitere Informationen sind im Infoblatt „Liegeflächen Kälber“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter www.lfl.bayern.de/gummimatten zu finden.
Sauen müssen in der Gruppe gehalten werden, auch im Deckzentrum. Zudem muss laut der Bundesverordnung Sauen im Zeitraum ab dem Absetzen ihrer Ferkel bis zur Besamung eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Informationen stehen im Infoblatt „Tierschutzrechtliche Anforderungen an das Deckzentrum“ unter www. lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/deckzentrum_tierschutzrechtliche_ anforderungen.pdf.
Bei Fragen stehen die Veterinärämter an den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung.