Altötting/Landkreis – Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) haben die Regeln für die Einbindung von Bürgern und Kommunen bei Windkraftprojekten denen in Privatwäldern angepasst: Die bisherige „Kommunalklausel“, welche Kommunen ein Vetorecht einräumte, wurde abgeschafft, um Verzögerungen zu vermeiden und Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Im Landkreis Altötting stellt sich nun die Frage, wie die neue Regelung konkret umgesetzt wird, denn hier laufen Planungen für einen Windpark im Staatsforst. Weil ursprünglich 40 Windenergieanlagen entstehen sollten, die Gemeinden Kastl, Emmerting und Mehring jedoch keine Windräder wollten, wurden bereits 13 Anlagen aus der Planung genommen. Könnte das Veto der Kommunen nun wirkungslos werden?
Nachgefragt bei den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) heißt es: „Das Ergebnis des Bürgerentscheids in Mehring wird selbstverständlich beachtet.“ Daraus folge, dass die Staatswaldflächen in Mehring derzeit nicht beplant werden und die Planung des Windparks aktuell ohne Windenergieanlagen auf Mehringer Gemeindegebiet fortgesetzt werde. „Auch künftig sind Bürgerentscheide im Gebiet des Windpark Altötting selbstverständlich möglich“, so ein Sprecher der BaySF. Er merkt aber an, dass die Ergebnisse von Entscheiden nach der neuen Beschlusslage des BaySF-Aufsichtsrats nicht mehr zu einer Auflösung des Standortsicherungsvertrags führen. Gegebenenfalls seien sie aber im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten. „Kommunale Belange der jeweiligen Standortgemeinde, wie beispielsweise die Zahl der Windräder, werden im Sinne der Akzeptanzförderung für Windenergieprojekte auch künftig bestmöglich berücksichtigt“, so der Sprecher. Auch der BaySF-Aufsichtsratsvorsitzende, Minister Hubert Aiwanger betonte gestern: „Den BaySF ist Bürgerbeteiligung und örtliche Akzeptanz für die Windkraftanlagen aber weiter ein wichtiges Anliegen. Die Belange von Kommunen und örtlicher Bürgerschaft werden durch Abstimmung der Planungen vor Beginn des Standortauswahlverfahrens auch weiter berücksichtigt.“
Aiwanger hob hervor, dass die Kommunalklausel zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Windprojekten im Staatswald geführt habe. Die bundesrechtlich vorgegebenen und landespolitisch übernommenen Ziele des Wind-an-Land-Gesetzes seien durch sie konterkariert worden. Auch im Wettbewerb mit Projekten in Privatwäldern seien die BaySF durch die Klausel erheblich benachteiligt worden: „Während Windprojekte in privaten Forsten bei gesetzeskonformer Planung rechtlich abgesichert und ohne zusätzliche formelle Hürden durchgezogen werden können, mussten Investoren in den Staatsforsten durch die Verhinderungswirkung von ablehnenden Bürgerentscheiden mit unverhältnismäßigen unternehmerischen Risiken rechnen“, erklärte Aiwanger.
Erwin Schneider, Landrat des Landkreises Altötting, sieht den Fall der Kommunalklausel positiv. „Es war schon immer meine Meinung, dass sie entfallen sollte und ich habe das auch immer offen kommuniziert“, betont der CSU-Politiker. Schneider sagt, er sei sehr froh über die Entscheidung des Aufsichtsrats der Bayerischen Staatsforsten. „Ich bin der festen Überzeugung, dass in Zukunft überall dort Windkraftanlagen entstehen werden, wo dies auch Sinn macht.“
Daniela Heindl