Durch rechtzeitige Meldung Sperrzeiten vermeiden

von Redaktion

Traunstein – Rechtzeitige Arbeitssuchendmeldung ist entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, wenn sie sich frühzeitig mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei kurzfristiger Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden erfolgen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Im Jahr 2023 verhängte die BA rund 748000 Sperrzeiten, von denen 42,4 Prozent auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen entfielen. Laut Angaben der BA nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Meldungen im Vergleich zum Jahr 2022 um 13,2 Prozent zu.

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