Frist für Wirtschaftshilfen naht

Abgabe der Abschlussrechnung bis 30. September

München – Die IHK für München und Oberbayern erinnert alle Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen des Bundes erhalten haben, an die Abgabe der verpflichtenden Schlussabrechnung. Antragssteller, die eine Fristverlängerung beantragt haben, müssen bis zum 30. September über ihre

Donnerstag, 2. Oktober 2025

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